KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG mit Forderungseinzug für Abofallenbetreiber

Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG, Walke 43, 9100 Herisau / Schweiz betreibt derzeit den Forderungseinzug für angebliche Branchenbuchverträge der Digi Medien GmbH aus Delaware. Die Beauftragung von Unternehmen hinsichtlich des Forderungsmanagements ist in der Branche der Abofallenbetreiber nicht neu, die hier gewählte Konstruktion des unmittelbar eingeschalteten Inkassounternehmen ist jedoch zumindest ungewöhnlich.

Um wen handelt es sich bei der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG?

Im Zusammenhang mit Branchenbuchbetreibern ist uns die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG bislang noch nicht bekannt geworden. Wohl aber deren  Verwaltungsrat Patrick Reichardt, der schon zahlreiche weitere Abofallen betrieben hat, darunter die Firmensuche 24 Ltd., die Branchensuche24 GmbH, die Tanda International GmbH und die Print Media Vertriebs GmbH. Das zeigt also, dass sich die Masche offenbar lohnt und deshalb von immer den gleichen hinter Leuten immer neue Abofallen aufgesetzt werden. Steigt man etwas tiefer in das Handelsregister in der Schweiz ein, findet man heraus, dass die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG bereits seit dem Jahre 1978 besteht, aber erst seit November 2019 in der jetzigen Form mit dem aktuellen Geschäftszweck und dem entsprechenden Verwaltungsrat. Als Geschäftszweck werden nämlich angegeben die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen des Forderungsmanagements, Forderungskaufs, Debitorenmanagements sowie des Factorings.

Inkasso für die Digi Medien GmbH

Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG versendet schreiben, in welchen sie anzeigt, die Digi Medien GmbH zu vertreten. Über dieses Unternehmen haben wir unter dem nachfolgenden Link bereits ausführlich berichtet:

https://www.abofalle-anwalt.de/digi-medien-gmbh-delaware-branchenbuch/

Es stellt sich natürlich die Frage, warum die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG unmittelbar die Forderungen der Digi Medien GmbH eintreibt und dieses nicht von diesem Unternehmen selbst vornehmen lässt. Das fällt jedoch zur Verschleierungstaktik der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG und der Digi Medien GmbH. Man möchte einer Rechtsverfolgung so weit wie möglich erschweren, was mit diesem Konstrukt, bei dem der Gläubiger in den USA und der Geldeintreiber in der Schweiz registriert ist, gelingen soll. Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG versendet jedenfalls das unterschriebene Trickformular mit, aus dem sich ergibt, dass pro Jahr ein Betrag von 899 € zu zahlen ist, wobei der Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen wird. Die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG bittet sodann, die Eintragungsgebühr innerhalb der nächsten zehn Tage auf das nachfolgend genannte Bankkonto zu zahlen.

Vergiftete Angebote

Setzt man sich gegen die Forderungsschreiben zur Wehr, erhält man folgende „rechtliche Ausführungen“ mit einem vergifteten Angebot:

„Ihren Ausführungen können wir leider nicht folgen, da in dem Auftragsformular unserer Mandantin eindeutig der Leistungsumfang mitsamt Kosten beschrieben wird. Der Auftrag wurde bereits mit der Veröffentlichung durchgeführt, eine Stornierung ist nicht mehr möglich.

Sie unterliegen zudem auch der kaufmännischen Sorgfaltspflicht, welche die sorgfältige Behandlung der ein- und ausgehenden Post zwingend vorschreibt und Sie haftbar macht, sollten Sie fahrlässig dagegen verstoßen.

Nach Rücksprache mit unserer Mandantin wäre diese aber aus Kulanz bereit, den Vertrag auf 12 Monate zu reduzieren. Bitte teilen Sie uns innerhalb 7 Tagen mit, ob Sie dieser Lösung zustimmen. Sie bekommen dann schriftlich bestätigt, dass der Vertrag nach 12 Monaten automatisch endet.

Bei Nichtannahme und nach Ablauf der Frist, wäre das Kulanzangebot hinfällig und das Vertragsverhältnis über 24 Monate mit den daraus resultierenden Forderungen würde weiterhin bestehen und ein Mahnbescheid zur Vollstreckung beantragt.“

Die rechtlichen Ausführungen sind nicht haltbar. Zudem soll durch Fristsetzung ein Druck erzeugt werden, unter dem die Forderung dann doch bezahlt werden soll. Auch die Formulierung, dass ein Mahnbescheid zur Vollstreckung beantragt wird, ist höchst irreführend. Wenn man rechtzeitig die richtigen Erklärungen abgibt, gibt es keinen Mahnbescheid und erst recht keine Vollstreckung.

TOP INKASSO GmbH tritt auf den Plan

Zahlt man die geltend gemachten Kosten nicht, tritt eine TOP INKASSO GmbH, Morgartenstraße 3, 6003 Luzern / Schweiz auf den Plan. Diese verlangt Zahlung auf das von ihr angegebene Konto und schlägt noch Inkassogebühren von ca. 150 € auf die Forderung drauf. Unseriös ist dabei, dass eine GMAIL-Adresse als Mailadresse angegeben wird. Die TOP INKASSO GmbH ist uns auch schon im Zusammenhang mit anderen Abofallenbetreibern bekannt. Wie immer gilt: spätestens beim Tätigwerden eines Inkassounternehmens besteht Handlungsbedarf. Die Forderung sollte qualifiziert zurückgewiesen werden, um Nachteile bei SCHUFA & Co. zu verhindern.

SSF Swiss Support Forum AG heißt die neue Firma von Herrn Reichardt

Patrick Reichardt hat eine neue Firma übernommen, nämlich die SSF Swiss Support Forum AG, eingetragen in das Handelsregister des Schweizer Kantons Schwyz. Man darf gespannt sein, welche Funktion die SSF Swiss Support Forum AG übernehmen wird, jedenfalls ist das Unternehmen im weitesten Sinne in der „Werbebranche“ tätig. Über die SSF Swiss Support Forum AG haben wir hier berichtet:

SSF Swiss Support Forum AG

Dr. Dettke Rechtsanwälte Dortmund vertreten KVG

Die Dr. Dettke Rechtsanwälte Dortmund wurden von der KVG beauftragt, uns die hiesige Berichterstattung zu verbieten. Offenbar stoßen unsere Berichte dort auf sehr wenig Gegenliebe. Also hat KVG die Dr. Dettke Rechtsanwälte Dortmund im Februar 2021 mit einer Abmahnung unserer Kanzlei beauftragt. Davon haben wir uns selbstverständlich nicht einschüchtern lassen. In der Folge haben Dr. Dettke Rechtsanwälte Dortmund Klage auf Unterlassung im Namen von Patrick Reichardt gegen unsere Kanzlei erhoben. Über den Ausgang werden wir hier ausführlich berichten. Da die Klage aber immer noch lange nicht entscheidungsreif ist, kamen die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft und Dr. Dettke Rechtsanwälte Dortmund ca. ein Jahr später, also im März 2022 auf die Idee, eine Einstweilige Verfügung gegen unsere Kanzlei zu beantragen.

Verfügungsverfahren

Das mit dem Verfügungsverfahren war eine schlechte Idee: Voraussetzung einer Einstweiligen Verfügung ist eine gewisse Dringlichkeit, also eine Eilbedürftigkeit. Nach einem Jahr Nichtstun ist diese natürlich nicht mehr gegeben. Das fand auch das Landgericht München I (Beschluss vom 26. April 2022, Az. 10 O 3481/22). In diesem Verfahren haben wir bewusst darauf verzichtet, auf die Frage einzugehen, inwiefern die angegriffenen Aussagen rechtlich zulässig sind oder nicht. Das wird im Hauptsacheverfahren in der Angelegenheit Patrick Reichardt ./. LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte geklärt. Wir haben einzig und allein auf die fehlende Dringlichkeit abgestellt, was für das Landgericht auch völlig ausreichend war. Das Landgericht München I hat KVG und Dr. Dettke Rechtsanwälte Dortmund deutliche Worte ins Stammbuch geschrieben:

„Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung war abzulehnen, da jedenfalls ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940, 936, 917 ZPO durch die Antragstellerin nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurde. Es kann mithin offen bleiben, ob der Antragstellerin der behauptete Ver- fügungsanspruch zusteht.

Die gesetzlich geforderte Dringlichkeit für eine Anordnung im Verfahren des einstweiligen Rechts- schutzes ist vorliegend jedenfalls dadurch entfallen, dass mit der Antragstellung zu lange zuge- wartet wurde (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 940, Rn. 4). Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (vgl. Beschlüsse vom 21.07.2005, Az.: 29 U 2740/05 und vom 01.12.2010, Az.: 19 W 2376/10) dann der Fall, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung von den in Anspruch genommenen Umständen durch den Anspruchsteller und dessen Antragstellung bei Gericht ein Zeitraum von mehr als einem Monat vergangen ist.

Die außergerichtliche Korrespondenz der Parteien, die auf den Einwand der Antragsgegnerin, die Antragstellerin habe schon lange Kenntnis von dem streitgegenständlichen Sachverhalt, und nach Fristsetzung durch das Gericht seitens der Antragstellerin vorgelegt wurde, belegt, dass der Antragstellerin die streitgegenständlichen Veröffentlichungen der Antragsgegnerin jedenfalls seit Februar 2021, mithin mehr als ein Jahr vor Antragstellung bekannt waren. Ausweislich der E-Mail der Antragstellerin vom 12.02.2021 forderte diese die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die streitgegenständliche URL https://www.abofalle-anwalt.de/kvg-kreditoren-verwaltungsgesell- schaft-ag/ zur Unterlassung derartiger Äußerungen, Entfernung der betreffenden Inhalte und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis 26.02.2021 auf und drohte für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht nachgekommen werde, mit gerichtlicher Weiterung. Diese Forderung wurde mit E-Mail der Antragsgegnerin vom 26.02.2021 abgelehnt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Antragstellerin mithin den nun gegenständlichen Verfügungsanspruch geltend machen können; spätestens einen Monat später ist von einem Entfallen des Verfügungsgrundes nach der oben dargelegten Rechtsprechung auszugehen.“

Klageverfahren

Termin zur mündlichen Verhandlung der Hauptsacheklage war anberaumt für Montag, 18. September 2023 um 14 Uhr beim Landgerichts München I (Lenbachplatz 7). Patrick Reichardt wurde zu diesem Termin persönlich geladen. Eer ist auch erschienen neben seinem Prozessbevollmächtigten Dr. Stefan Dettke. Das ganze ging nicht gut aus für Patrick Reichardt. Nachdem Patrick Reichardt und RA Dr. Dettke es trotz mehrerer gerichtlicher Hinweise auch nach über zwei Jahren nicht geschafft haben, solche Klageanträge zu stellen, dass die Klage hinreichend bestimmt ist, wurde im Anschluss an die mündliche Verhandlung ein – höchst seltenes – Stuhlurteil verkündet:

  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Eine klassische blutige Nase, die sich Patrick Reichardt hier geholt hat. Für die weit angereisten Dr. Stefan Dettke und Patrick Reichardt gilt daher: „Außer Spesen nichts gewesen!“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Reichardt kann er noch Berufung zum OLG München einlegen. Wir können uns aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass er damit Erfolg haben wird.

Abwehr der Forderungen der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG

Verträge, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, sind angreifbar. Gerade die hier verwendeten Trickformulare bieten zahlreiche Anhaltspunkte zur Forderungsabwehr. Wichtig ist in jedem Fall, schnell und entschieden zu reagieren, damit eine Forderungsabwehr möglichst vorgerichtlich bereits gelingen kann. Ist erst mal ein gerichtliches Verfahren angestrengt, gestaltet sich die Forderungsabwehr erfahrungsgemäß schwieriger. Jedenfalls sollten Erklärungen wie Anfechtung etc. möglichst frühzeitig abgegeben werden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen Abofallenbetreiber wie die Digi Medien GmbH und ihre Helfer wie die KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG vertreten und konnte diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Falls Sie also ebenfalls eine Forderung der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG erhalten haben, die sich auf die Trickformulare der Digi Medien GmbH bezieht, sind wir Ihnen gerne bei der Forderungsabwehr behilflich. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auch auf der nachfolgenden Seite für Sie bereit, diese werden ständig aktualisiert:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/digi-medien-gmbh-bracheneintrag-online


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  1. […] KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft mbH […]

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  3. […] and returned the trick form, you will receive it after the 14-day cancellation period has expired Mail from a KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG from Switzerland. This company collects the claims for Digi Medien GmbH. This is also a remarkable process, but fits […]

  4. […] Trickformular unterschrieben zurückgesandt, erhält man nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist Post von einer KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus der Schweiz. Dieses Unternehmen zieht die Forderungen für die Digi Medien GmbH […]

  5. […] Verwaltungsrat Patrick Reichardt ist in der Szene und den mit Abofallen befassten Anwälten und Gruppen gut bekannt. Er ist u.a. Verwaltungsrat der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG. […]

  6. […] aus der Branche der Abofallenbetreiber. Patrick Reichardt steht auch im Zusammenhang mit der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft und der Proconcepta GmbH. Als Gesellschaftszweck tut sich ein regelrechter Gemischtwarenladen auf, […]

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