BLUE GmbH, Fettpott 16, 47533 Kleve heißt ein weiterer Abofallenbetreiber, der seit einigen Jahren versucht, mit Telefonanrufen Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Dabei handelt es sich um ein sehr beliebtes Vorgehen, welches in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Auch die Blue GmbH tut sich mit zahlreichen Anrufen, Rechnungen und Gerichtsverfahren hervor.
Wer ist Blue GmbH?
Die Blue GmbH ist hervorgegangen aus der Green GmbH und ist unter der Registernummer HRB 12199 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Kleve eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur. Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Als geschäftsführende Gesellschafter fungieren Steven Michael Raedel und Doris Anna Schneider.
Das Vorgehen der Blue GmbH
Alles beginnt mit einem Cold Call, einem rechtswidrigen Werbeanruf. Dieser wird nicht etwa so geführt, dass man sich dort als Blue GmbH meldet und mitteilt, dass man gerne einen Neuvertrag mit dem Kunden über bestimmte Dienstleistungen abschließen möchte. Dann würde der angerufene schnell auflegen und die ganze Sache wäre beendet. Diese Gespräche beginnen allerdings mit einer Legende, die nicht den Tatsachen entspricht. Mandanten berichten uns von vielfältigen Gestaltungen, dass sich die Blue GmbH nicht als das Unternehmen ausgibt, welches es ist. Hat man den Angerufenen mit der vorgetragenen Geschichte also eingelullt, wird eine Bandabfrage gestartet, bei der der angerufene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Hierin wird dann im Schnellsprech behauptet, dass sich der Anrufer Preis und Leistung zu „ihrer und unserer Sicherheit“ nochmals bestätigen lassen möchte. Dann werden angebliche Leistungen und Preise aufgezählt, die für die Leistungen berechnet werden. In diesem Teil des Gesprächs offenbar die Blue GmbH dann auch ihren tatsächlichen Namen. Lässt man sich auf dieses Gespräch ein und gibt die ersehnten Antworten, sitzt man in der Vertragsfalle. In den AGB der Blue GmbH ist die Masche dann wie folgt beschrieben:
„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Blue GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient“
Rechnung der Blue GmbH
Unmittelbar darauf kommt die Rechnung der Blue GmbH. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt ist, einen Vertrag mit der Blue GmbH abgeschlossen zu haben. In der Rechnung sind dann allerlei Positionen aufgeführt wie zum Beispiel „Premium Google Auffindbarkeits-Paket 1“, „Google Business Optimierung“, „Google Business Reputationsmanagement“, „Google Ads Optimierung“ usw. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Hat sie aber nicht! In den AGB der Blue GmbH ist nämlich eine Verlängerungsklausel vorgesehen, die wie folgt lautet:
„Der Vertrag (12 / 24 oder 36 Monate) verlängert sich um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Vertragsverhältnisse mit vereinbarter Laufzeit sind während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar.“
Rechtswidriger Anruf-rechtmäßiger Vertrag?
Anrufe wie diejenigen von der Blue GmbH sind rechtswidrig. Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums bedarf es auch im geschäftlichen Verkehr jedenfalls und zumindest einer mutmaßlichen Einwilligung. Hieraus könnte sich die Frage ableiten, inwiefern die Rechtswidrigkeit des Anrufs auf die Wirksamkeit des Vertrages durchschlägt. Es ist jedoch so, dass ein rechtswidriger Anruf den dann geschlossenen Vertrag nicht per se unwirksam macht. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Anrufs ist daher kein Argument, um den Vertrag anzugreifen. Der Anruf löst aber Unterlassungsansprüche gegen die Blue GmbH aus.
Blue GmbH Widerruf, Kündigung, Anfechtung?
Ein Recht zum Widerruf gegenüber der Blue GmbH besteht für Gewerbetreibende nicht. Ein solches ist nur im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern zum Beispiel bei Fernabsatzgeschäften existent. Unabdingbar ist der Ausspruch einer Kündigung, um nicht die Verlängerungsklausel auszulösen. Zudem sind Verträge, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, unserer Meinung nach anfechtbar.
Marketingbüro Blue verklagt uns, wir verklagen Marketingbüro Blue!
Dem Marketingbüro Blue gefällt unsere Berichterstattung nicht, weswegen uns das Marketingbüro Blue verklagt hat. Wir haben das Marketingbüro Blue ebenfalls verklagt und werden nun feststellen lassen, ob unsere Berichterstattung zulässig ist oder nicht. Nähere Infos zu unseren Verfahren gegen Marketingbüro Blue erhalten Sie unter dem Link am Ende dieses Artikels.
Abwehr der Rechnung der Blue GmbH
Eine Rechnung der Blue GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Wenn Sie also ebenfalls einen Anruf der Blue GmbH und nachfolgend eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen und auch Rechtsprechungsnachweise finden Sie unter der nachfolgenden Seite: