Die Nord Süd Marketing UG taucht aktuell als weiterer Akteur im Umfeld sogenannter Abo-Fallen auf. Betroffen sind vor allem Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in ganz Deutschland, die Rechnungen erhalten, obwohl sie keinen bewusst abgeschlossenen Vertrag erkennen können. In den Schreiben wird meist eine angebliche Forderung des „Linden Verlags“ geltend gemacht – verbunden mit der Behauptung, der Empfänger habe hierzu einen Vertrag abgeschlossen. Im Folgenden erläutern wir das typische Vorgehen und zeigen auf, welche Schritte zur Gegenwehr möglich sind.
Hintergrund zur Nord Süd Marketing UG
Die Nord Süd Marketing UG wurde erst im Mai 2025 im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum eingetragen. Als Geschäftsführer wird Mustafa Sahiner aus Köln geführt. Als aktuelle Geschäftsadresse wird die Brehmstraße 3 in 40239 Düsseldorf genannt. Dort ist allerdings erfahrungsgemäß kaum damit zu rechnen, tatsächlich Verantwortliche oder Beschäftigte der Gesellschaft anzutreffen: An der Adresse befindet sich ein Office-Center, das Post und Anrufe entgegennimmt und weiterleitet. Solche Strukturen sind bei vergleichbaren Modellen nicht unüblich – sie erschweren die direkte Kontaktaufnahme und halten die operativen Abläufe nach außen möglichst „unsichtbar“.
So läuft die Masche typischerweise ab
Der Ausgangspunkt ist häufig ein unerlaubter Werbeanruf („Cold Call“). Im Gespräch wird auf einen vermeintlich bereits bestehenden Vertrag mit einem Verlag Bezug genommen. Angerufen werden besonders oft Betriebe, die tatsächlich irgendwo Anzeigen geschaltet haben oder einen Anzeigenvertrag mit einem lokalen Anbieter unterhalten.
Der Anrufer erzeugt gezielt den Eindruck, er stehe in Verbindung mit dem bisherigen Vertragspartner – sodass der Angerufene glaubt, es gehe lediglich um eine formale Angelegenheit rund um einen bestehenden Vertrag. Typische Behauptungen sind etwa, der Vertrag werde sich mangels Kündigung automatisch verlängern, und man müsse „sofort“ eine Bestätigung unterschreiben, um das zu verhindern.
Kurz darauf wird ein Formular übersandt, das vom „LV Linden Verlag“ stammt und beispielsweise mit „Bürgerinformationsbroschüre“ überschrieben ist. Im Text findet sich oft hervorgehoben eine Formulierung wie eine „Sondervereinbarung“ samt Ablaufdatum („Wie besprochen läuft am XXX aus.“). Dadurch soll die zuvor erzeugte Vorstellung weiter gestützt werden, es gehe lediglich um eine Kündigung bzw. Bestätigung eines bestehenden Vertrags.
Entscheidend ist jedoch das Kleingedruckte: Dort wird inhaltlich nicht bloß bestätigt oder gekündigt – vielmehr wird ein neuer Anzeigenauftrag erteilt. Der Unterzeichner soll einer Veröffentlichung nach „verbindlicher Textvorlage“ und in einer bestimmten Anzeigengröße zustimmen. Zusätzlich wird regelmäßig eine Einwilligung zur Datenweitergabe sowie zur (teilweisen oder vollständigen) Abtretung von Forderungen an Dritte – etwa an die Nord Süd Marketing UG – vorgesehen.
Der „Anzeigenvertrag“ ist typischerweise auf ein Jahr angelegt und umfasst vier kostenpflichtige Ausgaben. Der Preis wird pro Ausgabe fällig. Praktisch bedeutet das: Mit einer Unterschrift werden vier Rechnungen ausgelöst – häufig um die 1.200 € je Rechnung. In Summe sollen so rund 5.000 € vereinnahmt werden – für eine Gegenleistung, die nach unserer Einschätzung vielfach keinen realen Nutzen hat.
Die Rechnung der Nord Süd Marketing UG: Was danach passiert
Wird das Formular unterschrieben zurückgesendet, folgt meist sehr schnell eine Rechnung der Nord Süd Marketing UG. In den Rechnungspositionen werden dann unter anderem Anzeigenpreis, Satzkosten, Farbzuschläge sowie Versandpauschalen aufgeführt. Der Gesamtbetrag liegt häufig bei über 1.200 €.
Viele Betroffene zahlen aus Sorge, damit sei die Angelegenheit erledigt. Das ist jedoch regelmäßig nicht der Fall: Üblicherweise kommen danach noch drei weitere Rechnungen für die weiteren Ausgaben.
Hinzu kommt ein weiteres Risiko: In den Vertragsbedingungen ist oft eine automatische Verlängerung vorgesehen. Wird nicht fristgerecht – teils bis spätestens drei Monate vor Vertragsende – schriftlich gekündigt, verlängert sich die Vereinbarung erneut um ein weiteres Jahr. Damit droht eine „Verlängerungsfalle“.
Widerruf oder Rechnung zurückschicken – hilft das?
Viele Empfänger versuchen, vorsorglich zu widerrufen oder senden die Rechnung einfach zurück. Beides führt in der Regel nicht zum Ziel.
Ein Widerrufsrecht ist im Fernabsatz vor allem für Verbraucher vorgesehen. Im geschäftlichen Verkehr (B2B) greift dieses Instrument typischerweise nicht. Auch das bloße Zurücksenden einer Rechnung ersetzt keine rechtlich wirksame Einwendung. Das heißt: Diese Wege sind meist nicht geeignet, um sich wirksam gegen die Forderung zu verteidigen – es gibt jedoch andere Ansatzpunkte.
Unerlaubter Werbeanruf: Macht das den Vertrag automatisch unwirksam?
Naheliegend ist der Gedanke: Wenn der erste Anruf unzulässig war, müsste doch auch der Vertrag unwirksam sein. So einfach ist es leider nicht. Auch aus einem rechtswidrigen Werbeanruf kann rechtlich ein wirksamer Vertrag entstehen.
Allerdings gibt es häufig weitere Umstände, die einen Vertrag angreifbar machen können – etwa die konkrete Gestaltung des Formulars, die Art der Täuschung oder irreführende Angaben. Welche Argumente im Einzelfall greifen, hängt von den Details ab.
Inkasso-Drohungen: Unangenehm, aber nicht automatisch gefährlich
Unternehmen dieser Art schalten bei ausbleibender Zahlung nicht selten Inkassodienstleister ein. Das ist für Betroffene zwar belastend, bei sachgerechtem Vorgehen aber in vielen Fällen beherrschbar.
Wichtig ist: Auch Inkassounternehmen können nicht „beliebig“ handeln. Um Nachteile – etwa im Zusammenhang mit Auskunfteien – zu vermeiden, kommt es darauf an, rechtzeitig die richtigen Erklärungen abzugeben und korrekt zu reagieren.
So können Sie sich gegen die Rechnung wehren
Wenn Sie einen entsprechenden Anruf erhalten haben, danach ein Formular des Linden Verlags unterschrieben zurückgesandt haben und nun eine Rechnung der Nord Süd Marketing UG vorliegt, sollten Sie strukturiert vorgehen und nichts überstürzen.
Wir haben in der Vergangenheit zahlreiche Fälle mit vergleichbaren Abläufen gesehen und Betroffene dabei unterstützt, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen und hohe Zahlungen zu vermeiden.
Sie können Ihre Rechnung über das nachfolgende Website hochladen und Ihren Fall unverbindlich schildern. Anschließend melden wir uns bei Ihnen:
https://ll-ip.com/aktuelles/nord-sued-marketing-ug-anwalt-de
