RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis mahnt Google Fonts ab

Die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis ist der nächste Massenabmahner, der Betreiber von Websites wegen der Einbindung von Google Fonts abmahnt. Eine derzeit sehr beleibte Vorgehensweise, erst kürzlich hat Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin viele tausend Abmahnungen für Herrn Martin Ismail wegen der gleichen Problematik ausgesprochen. Nun springt also auch die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis auf diesen Zug auf. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine klassische Abofalle, über die wir in diesem Blog ansonsten berichten.

Wer sind RAAG Kanzlei und Dikigoros Nikolaos Kairis?

Die RAAG Kanzlei hat ihren Sitz in der Dorfstraße 6-8, 40667 Meerbusch und wird von Nikolaos Kairis geleitet. „Dikigoros“ ist übrigens das griechische Wort für „Rechtsanwalt“. Herr Kairis scheint also in Griechenland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu sein und kann aufgrund § 2 EuRAG in Deutschland praktizieren. Ausweislich des bundesweiten Rechtsanwaltsregisters ist die Zulassung erst im Jahre 2021 erfolgt. Schade, dass sich die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis nun mit Massenabmahnungen wegen Google Fonts einen Namen machen möchte.

Was sind Google Fonts?

Bei Google Fonds handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit vielen Schriftarten, welches von Google Lizenz frei zur Verfügung gestellt wird. Betreiber von Websites habe mit Google Fonts die Option, Schriften auf der eigenen Website zu nutzen, ohne diese auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Bein einem Aufruf der Website werden diese Schriften von dem Googleserver nachgeladen, im Gegenzug findet eine Datenübertragung an Google in den USA statt. Schriften können aber auch lokal auf der Website eingebunden werden, indem Google Fonts heruntergeladen und auf der eigenen Seite hochgeladen werden. Hierdurch ist die Übertragung von Informationen an Google unterbunden.

Abmahnung der RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis

In der Abmahnung der RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis wird zunächst die Vertretung des Herrn Wang Yu angezeigt. Dem Adressaten wird mitgeteilt, dass er als Websitebetreiber Verantwortlicher gem. Art. 7 DSGVO sei. Sodann wird dem Adressaten vorgeworfen, dass Wang Yu feststellen musste, dass der Adressat nicht die Zustimmung von Wang Yu habe, seine IP-Adresse zu nutzen bzw. diese an die Google LLC durch Nutzung von Google Fonts weiterzuleiten. Die RAAG Kanzlei berühmt sich für den Mandanten Wang Yu Unterlassungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche.

RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis rechnet dann in dem Schreiben vor, dass seinem Mandanten ein immaterieller Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 Absatz 1 DSGVO in Höhe von 140 € zustehen. Hinzu kommen Anwaltskosten von 30 € zuzüglich Auslagen von 20 €. Insgesamt soll der Adressat der Abmahnung also 190 € zzgl. USt., mithin 226,10 € zahlen. Für den Fall der Zahlung „innerhalb einer Woche“ erklärt Dikigoros Nikolaos Kairis, dass damit sämtliche Ansprüche seiner Mandantschaft vergleichen seien und keine weiteren juristischen Schritte eingeleitet würden. Angeblich hat sein Mandant ihn bereits in „gleichgeschalteten Fällen“ mit der Klageerhebung beauftragt.

In den neueren Schreiben, die uns vorliegen, hat die RAAG Kanzlei die Summen in der „nachstechenden Liquidation (sic!)“ angepasst: jetzt verlangt man eine Geschäftsgebühr von 63,70 € (vorher 30,00 €) und ein Postentgelt von 20,00 € (obwohl gesetzlich nur 12,74 € zulässig wären). Insgeamt werden nun also 239,60 € verlangt.

Auch der FOCUS berichtet

Das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet in seiner Ausgabe 40 vom 1. Oktober 2022 (mittlerweile auch bei FOCUS online). Hierbei ging es um die oben genannte Abmahnwelle des RA Lenard, die deckungsgleich mit der hiesigen ist. Leider gibt der FOCUS unser Statement nur verkürzt wieder, man sollte in jedem Fall angemessen reagieren:

RAAG Kanzlei

VIVA Datenschutz erscheint

In den Antwortmails von Dikigoros Kairis ist plötzlich von einer Interessengemeinschaft VIVA Datenschutz die Rede. Diese Interessengemeinschaft ist uns in unserer Beratungspraxis zum Datenschutzrecht jedoch noch nie untergekommen. Es ist also davon auszugehen, dass diese VIVA Datenschutz lediglich vorgeschoben wird, um diese massive Abmahnwelle in irgendeiner Weise zu legitimieren.

Aus Herrn Wang Yu wird Frau Wang Yu – sonst ändert sich (fast) nichts

In neueren Abmahnungen der RAAG Kanzlei ist plötzlich nicht mehr von einem Herrn Wang Yu, sondern von einer Frau Wang Yu die Rede. Das ist höchst verwunderlich. Noch verwunderlicher ist, dass Frau oder Herr Wang Yu in einem Briefkasten oder in einem Büro mit der Adresse Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin „wohnt“. Wohnungen gibt es nach unseren Recherchen in diesem Gebäude nämlich nicht. Offenbar hat man sich zu Herzen genommen, dass die Nichtangabe einer Anschrift in den zunächst ausgesprochenen Abmahnungen gerügt wurde. Nun gibt man also die Anschrift eines Office Centers in Berlin an. Eine Einwohnermeldeanfrage bezüglich Frau oder Herr Wang Yu blieb erfolglos.

Abmahnungen für Jolanta Januszewski tauchen auf

Jolanta Januszewski heißt die nächste Mandantin von der RAAG Kanzlei des Dikigoros Kairis, wieder sind es Google Fonts. Hierüber haben wir einen gesonderten Artikel veröffentlicht:

Omar Taha M Salhin mahnt ab

Omar Taha M Salhin ist der nächste Abmahner, der sich mit Abmahnungen durch die RAAG Kanzlei hervortut. Es handlet sich hier um die exakt gleiche Masche.

Was ist von der Abmahnung der RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis zu halten?

Abmahnungen sind stets ernst zu nehmen und auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Insbesondere die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchsgemäß Art. 15 DSGVO kann für den Verantwortlichen höchst unangenehm werden. Diese Ansprüche sind nämlich grundsätzlich vollständig zu erfüllen, andernfalls die Datenschutzbehörden auch ein Bußgeld verhängen können. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sachfremde Erwägungen die Triebfeder der Geltendmachung solcher Ansprüche sind. Unserer Meinung nach sind die Ansprüche hier jedoch nicht begründet. Betreiber einer Website, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten unverzüglich für eine rechtssichere Einbindung von Google Fonts sorgen und die Ansprüche entsprechend zurückweisen. Wie das geht und wie wir den Sachverhalt rechtlich würdigen, stellen unsere Rechtsanwälte auf der nachfolgenden Website als Fachanwalt für IT-Recht ausführlich dar:

Schlagworte: , , , , , , ,
0 comments on “RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis mahnt Google Fonts ab
1 Pings/Trackbacks für "RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis mahnt Google Fonts ab"

KONTAKT

LoschelderLeisenberg RAe
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München

Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: office@LL-ip.com

Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat 4,98 von 5 Sternen 901 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Top