Lokales Gewerbeverzeichnis ist ein weiterer Abofallen Betreiber, der aus der Schweiz heraus mit Trick anrufen versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise, die immer mehr Nachahmer findet. Interessanterweise gibt es viele Player, die aus der Schweiz heraus in dieser sehr speziellen Branche operieren.
Über Lokales Gewerbeverzeichnis
Lokales Gewerbeverzeichnis ist ein Kunst Name, der dazu dient, die wahren Hintergründe dieses Unternehmens zu verschleiern. Einen solchen Namen ändert man gerne und schnell, die dahinter stehende Firma hingegen zu ändern ist schon deutlich aufwändiger. Hinter Lokales Gewerbeverzeichnis steckt jedenfalls die ES Premium GmbH aus der Schweiz.
Die Masche von Lokales Gewerbeverzeichnis
Masche ist sehr bekannt und offenbar sehr erfolgreich. Das zeigt sich daran, dass immer mehr Unternehmen in dieser sehr speziellen Branche der Abofallen Betreiber mitmischen. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem so genannten Cold Call. Der Anrufer behauptet, dass er von Google anrufe, oder dass es um den Google Eintrag des Unternehmens geht. Manchmal wird auch behauptet, dass ein bereits bestehender Vertrag nicht gekündigt wurde und nun kostenpflichtig sei. Weiterhin berichten uns Mandanten, dass auch behauptet wird, dass man aus Google gelöscht wird, wenn man der Vertragsverlängerung nicht zustimmt. Hat. Der Anruf hat den Betroffenen erst mal um den Finger gewickelt, erfolgt in einem zweiten Gespräch oder am Ende des Telefonats eine angebliche Datenabfrage. Hier drängt lokales Gewerbeverzeichnis darauf, dass der Angerufene möglichst häufig mit Jahre antwortet. Dieser Teil wird dann auf Band aufgezeichnet und soll dazu dienen, den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen und vor Gericht einen Vertragsschluss nachzuweisen.
Rechnung von Lokales Gewerbeverzeichnis
Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung. Die meisten Betroffenen sind sehr verwundert, da Ihnen lokales Gewerbeverzeichnis bislang nicht bekannt war. Auf der Rechnung steht dann wieder viel von Google, um die Täuschung so aufrecht zu erhalten. Meldet man sich und fragt nach dem Rechtsgrund der Rechnung, bekommt man häufig die Bandaufzeichnung zu hören. Es wird dann behauptet, dass alles rechtssicher dokumentiert sei und man vor Gericht eh keine Chance habe.
Lokales Gewerbeverzeichnis – ein unnützes Portal
Schaut man sich das Portal lokales Gewerbeverzeichnis an, staunt man nicht schlecht. Man könnte fast meinen, dass die Texte mit künstlicher Intelligenz geschrieben sind, obwohl Intelligenz hier wohl zu viel gesagt ist. Es wird nämlich zum Beispiel behauptet, dass es sich bei lokales Gewerbeverzeichnis um eines der größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands handelt. Das ist natürlich glatt gelogen. Man habe es sich angeblich zur Aufgabe gemacht, eine ganzheitliche Lösung für Kleinunternehmer und mittelständische Unternehmen in der gesamten digitalen Welt abzubilden verknüpft mit Printmedien. Es wird also so getan, als wenn lokales Gewerbeverzeichnis tatsächlich irgendeinen Mehrwert bringen würde. Das können wir uns jedoch beim besten Willen nicht vorstellen.
Abwehr Rechnung Lokales Gewerbeverzeichnis
Eine Rechnung von lokales Gewerbeverzeichnis, die auf die oben beschriebene Weise zu Stande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für IT-Recht haben wir in den letzten Jahren unselige Mandanten erfolgreich gegen solche Machenschaften vertrieben. Wenn Sie ebenfalls einen Trickanruf und anschließend eine Rechnung von lokales Gewerbeverzeichnis erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Unter dem nachfolgenden Link halten wir auch ein Kontaktformular bereit, über das Sie ihre Rechnung unverbindlich hochladen und ihren Fall schildern können: