Vorsicht vor City Guide LLC und Branchenführer

City Guide LLC heißt der nächste Abofallenbetreiber, der von Amerika aus operiert und versucht, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Hierzu bedient sich die City Guide LLC eines Trickformulars, was eine sehr beliebte Vorgehensweise schon seit vielen Jahren in dieser sehr speziellen Branchen der Abofallenbetreiber darstellt. Jährlich kommen neue Unternehmen auf den Markt, die diese Masche durchführen.

Über die City Guide LLC

Die City Guide LLC hat ihren Sitz in 1621 Central Ave Cheyenne 82001 Wyoming – United States of America. Wer aber meint, dort einen Mitarbeiter antreffen zu können, dürfte sich getäuscht sehen. Hierbei handelt es sich um ein klassisches Haus, welches unzählige Firmen beheimatet, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen und  die Namen ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer verschleiern wollen. Auch das ist ein sehr beliebtes Spiel in dieser Branche, die oft an der Grenze zur Wirtschaftskriminalität oder bereits darüber hinaus operiert.

Das Trickformular Branchenführer

Alles beginnt damit, dass die Betroffenen ein Trickformular der City Guide LLC erhalten, dass mit Branchenführer überschrieben ist. Es wird darum gebeten, dieses Formular mit aktuellen Daten zurückzusenden, um damit einen aktuellen Business Eintrag gewährleisten zu können. Darunter befinden sich blickfangmäßig Kästen, in welche Firmendaten, Öffnungszeiten und Angaben zu Social Media eingetragen werden können. Zwischen diesen Kästen und dem Unterschriftsfeld befindet sich dann ein Fließtext, in dem die vermeintlichen Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibungen der City Guide LLC enthalten sind.

Demnach beinhaltet der Vertrag die Veröffentlichung des Businesseintrags mit den oben genannten Daten. Die Eintragungsgebühr soll dabei 960 € netto pro Jahr betragen und jährlich im Voraus fällig sein. Die Mindestlaufzeit des Eintrags soll zwei Jahre betragen, kündigt man dann nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Branchenführer wird man mit dem City Guide nicht

Wie die meisten Abofallenbetreiber unterhält auch die City Guide LLC ein Internetportal, welches sie Branchenführer nennt. Hier veröffentlicht man die Daten und möchte so zeigen, dass der Eintrag werthaltig ist. Von einem werthaltigen Eintrag kann jedoch mitnichten die Rede sein. Zwar findet man hier großspurige Ankündigungen, dass man ein besseres Ranking bei Google erhält und dadurch besser auffindbar ist. Nichts davon ist wahr. Die Seite ist völlig rudimentär gestaltet und die Sichtbarkeit bei Google ist nicht vorhanden. Insofern können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass man durch Branchenführer auch nur einen Kunden generieren kann. Branchenführer wird man durch das Portal jedenfalls nicht!

Rechnung kommt nicht von der City Guide LLC

Unterschreibt man das Trickformular und sendet dies zurück, sitzt man in der Abofalle. Kurz darauf kommt die Rechnung. Diese kommt jedoch nicht von der City Guide LLC, sondern von einem gänzlich anderen Unternehmen, nämlich der Tanda International AG. Das ist es, was wir unter arbeitsteiligen Zusammenwirken verstehen. Es wird versucht, die Akquisition der Rechnungsstellung zu trennen, um dadurch eine maximale Verschleierung zu erreichen.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.

Abwehr der Forderung der City Guide LLC

Eine Forderung, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, ist angreifbar. Als Anwalt für Markenrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen solche Machenschaften vertreten. Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular der City Guide LLC unterschrieben und nun eine Rechnung vorliegen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie weitere Informationen über diese Masche, dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das sie ihre Rechnung unverbindlich hochladen und ihren Fall schildern können:

TANDA International AG Rechnung abwehren – so geht‘s!


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