Vorsicht vor Weko Media LLC und Rechnung nach Vertragsfalle

Weko Media LLC heißt ein weiterer Abofallenbetreiber, der mit Trickformularen sein Unwesen treibt und versucht, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Dabei bedient man sich des guten alten Trickformulars. Diese klassische Form der Branchenbuchabzocke hat eine jahrzehntelange Tradition und scheint sich nach wie vor größter Beliebtheit zu erfreuen, da die Masche immer noch aktiv ist.

Über die Weko Media LLC

Die Weko Media LLC hat ihren Sitz in den Tiefen New Mexicos, genauer gesagt in Albuquerque. Auf den ersten Blick ist es völlig widersinnig, dass ein Unternehmen aus New Mexico ein Branchenbuch für Gewerbetreibende und Freiberufler in Deutschland auflegt. Auf den zweiten Blick ist es eher sinnvoll: denn das massenhafte Versenden von solchen Trickformularen per Mail ist nach deutschem Recht höchst rechtswidrig. Wird ein deutsches Unternehmen diese Mails aussenden, könnte ein Mitbewerber oder ein klagebefugter Verband diesem Spiel binnen weniger Tage mittels einstweiliger Verfügung ein Ende bereiten. Eine Zustellung am Sitz der Weko Media LLC dürfte dabei weitaus schwieriger sein, weswegen man sein Schindluder ungestört treiben kann.

Die Masche der Weko Media LLC

Es wird ein Trickformular übersandt, welches mit Firmeneintrag überschrieben ist. Unter dem Wort Firmeneintrag ist dann das jeweilige Bundesland bezeichnet, um der ganzen Sache einen offiziellen Anstrich zu geben. Blickfangmäßig in der Mitte befindet sich ein Kasten, in dem bereits einige Daten des Adressaten vorausgefüllt sind. Rechts befindet sich ein Fließtext, in dem ausgeführt wird, dass der Preis für einen Eintrag 930 € netto pro Jahr beträgt und der Vertrag über eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen wird. Im Kleingedruckten vor der Unterschrift wird dann ebenfalls ausgeführt, dass die Leistungsbeschreibung und Geschäftsbedingungen der Weko Media LLC mit der Unterzeichnung als angenommen gelten. Gegenstand des Vertrags die Veröffentlichung des Businesseintrags in dem Onlineverzeichnis Firmeneintrag.net sein. Die Mindestlaufzeit für den Vertrag soll zwei Jahre betragen, der Gesamtpreis dann also 1.860 € netto. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Das Portal Firmeneintrag.net

Das Portal Firmeneintrag ist völlig unmaßgeblich im Vergleich zu großen Branchenbuchportalen, die ansonsten bekannt sind. Wir können uns daher beim besten Willen nicht vorstellen, dass man über dieses Portal auch nur einen Kunden generieren kann. Das ganze ist also nichts weiter als ein groß angelegter Betrug.

Rechnung der Weko Media LLC durch KVG

Schickt man das Trickformular ausgefüllt zurück, erfolgt postwendend die Rechnung. Diese kommt allerdings nicht von der Weko Media LLC, sondern von der Firma KVG aus der Schweiz. Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, weil nicht bekannt war, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Um die Sache vom Tisch zu bekommen, leisten viele Adressaten einfach eine Zahlung in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Hat sie aber nicht. Es kommt noch eine Rechnung für das nächste Vertragsjahr. Und wenn man dann nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag auch noch.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke schützen lassen, Logo schützen lassen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.

Abwehr der Rechnung für Weko Media LLC und Firmeneintrag

Eine Rechnung, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei den letzten Jahren unzählige Mandanten liegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular unterschrieben und nun nachfolgenden Seite haben wir eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Auf der verlinkten Seite haben wir einen weiteren Bericht über die Weko Media LLC verfasst. Dort halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Sie finden auch ein Kontaktformular, über das sie ihren Fall unverbindlich schildern und ihre Unterlagen hochladen können:


KONTAKT

LoschelderLeisenberg RAe
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München

Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: office@LL-ip.com

Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat 4,98 von 5 Sternen 901 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Top