Derzeit landen bei zahlreichen Unternehmen Schreiben der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bzw. von Rechtsanwalt Peyam Hirsch aus Berlin im Postfach. Der Vorwurf ist fast immer gleich: Man habe eine Werbe-E-Mail versendet, ohne dass der Empfänger dem zuvor zugestimmt hätte. Verlangt werden dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Übernahme der anwaltlichen Kosten sowie ergänzend Auskunft und Schadensersatz.
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