Abmahnung minimi Rechtsanwaltsgesellschaft (Peyam Hirsch) abwehren

Derzeit landen bei zahlreichen Unternehmen Schreiben der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bzw. von Rechtsanwalt Peyam Hirsch aus Berlin im Postfach. Der Vorwurf ist fast immer gleich: Man habe eine Werbe-E-Mail versendet, ohne dass der Empfänger dem zuvor zugestimmt hätte. Verlangt werden dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Übernahme der anwaltlichen Kosten sowie ergänzend Auskunft und Schadensersatz. Unser Rat vorweg: Weder unterschreiben noch zahlen Sie etwas, bevor die Angelegenheit sorgfältig geprüft wurde. Besonders der Bezug zum Portal GETMINIMI und die Art, wie hier Ansprüche im großen Maßstab durchgesetzt werden, werfen erhebliche rechtliche Fragen auf.

Das Wichtigste in Kürze

Vorwurf: Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um Peyam Hirsch nehmen Unternehmen wegen angeblich unerlaubt versandter Werbe-E-Mails in Anspruch.Forderungen: Regelmäßig verlangt werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Erstattung der Anwaltskosten, Auskunft nach Art. 15 DSGVO sowie teilweise Schadensersatz.Kostenhöhe: In den bekannten Fällen wird ein Gegenstandswert von 3.000,00 € angesetzt, aus dem eine Kostenforderung von 326,15 € hergeleitet wird.GETMINIMI: Die Abmahnungen stehen typischerweise im Zusammenhang mit der Plattform GETMINIMI, über die Empfänger von Spam-Mails Ansprüche melden und weiterverfolgen lassen können.Zweifel am Modell: Das enge Zusammenspiel von Plattform, Anspruchserwerb und anwaltlicher Durchsetzung gibt Anlass, das Vorgehen im Einzelfall auf Rechtsmissbrauch zu prüfen.Unser Rat: Zahlen Sie nicht ungeprüft und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht – das Vertragsstrafenrisiko ist erheblich.
Rechtsanwalt Daniel Loschelder Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht – Ihr Ansprechpartner für die Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Telefon: +49 (0) 89 38 666 070   –   E-Mail: office@ll-ip.com

Was steckt hinter den Abmahnungen von minimi und Peyam Hirsch?

Die minimi Rechtsanwälte tragen – vertreten durch Peyam Hirsch – vor, ihre Mandanten hätten unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten. In den Schreiben heißt es dann meist, es habe weder eine wirksame Einwilligung in den Empfang solcher Nachrichten noch eine laufende Geschäftsbeziehung gegeben. Aus dieser Ausgangslage leiten die Anwälte einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ab.

Daran knüpft die Gegenseite die Annahme einer Wiederholungsgefahr, die sich ihrer Ansicht nach allein durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigen lasse. Genau an dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Eine solche Erklärung wirkt in aller Regel unbefristet und kann weitreichende rechtliche wie wirtschaftliche Folgen haben – vor allem dann, wenn sie zu weit formuliert ist oder ein kaum kontrollierbares Vertragsstrafenrisiko begründet.

Diese Forderungen enthält das Abmahnschreiben

Über die Unterlassung hinaus verlangt die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Peyam Hirsch) regelmäßig, dass die entstandenen Anwaltskosten erstattet werden. In den uns bekannten Fällen wird dafür ein Gegenstandswert von 3.000,00 € angesetzt, aus dem sich eine Forderung von 326,15 € ergeben soll. Häufig treten datenschutzrechtliche Ansprüche hinzu – insbesondere ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO.

Diese Bündelung aus Unterlassung, Kostenerstattung und DSGVO-Ansprüchen erhöht spürbar den Druck auf die Empfänger. Umso wichtiger ist es, zunächst nüchtern zu prüfen, ob die behaupteten Ansprüche im konkreten Fall überhaupt bestehen, ob die Forderungen schlüssig begründet sind und ob die beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Fassung akzeptiert werden sollte – was regelmäßig nicht der Fall ist.

Welche Rolle das Portal GETMINIMI spielt

Bemerkenswert ist, dass die Abmahnungen nach den uns vorliegenden Fällen regelmäßig mit der Plattform GETMINIMI verknüpft sind. Dort können Nutzer unerwünschte Werbe-E-Mails melden. Die Plattform stellt in Aussicht, dass Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten können, und prüft offenbar, ob sich eine weitergehende Anspruchsdurchsetzung wirtschaftlich und rechtlich lohnt.

Nach diesem Modell werden Ansprüche teilweise abgetreten oder zur Geltendmachung übertragen; die anwaltliche Durchsetzung übernimmt anschließend eine Partnerkanzlei – die minimi Rechtsanwälte. Gerade diese Kette aus Meldung, Anspruchserwerb, anwaltlicher Verfolgung und Kostengeltendmachung verdient eine kritische rechtliche Betrachtung.

Die Nähe zwischen GETMINIMI und den minimi Rechtsanwälten

Aus unserer Sicht besonders aufschlussreich ist die personelle und gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der Plattform GETMINIMI und der minimi Rechtsanwaltsgesellschaft (Peyam Hirsch). Betrieben wird das Portal von der minimi UG, deren Geschäftsführer Sebastian Sielmann zugleich Prokurist der Kanzlei minimi Rechtsanwälte ist.

Diese Verzahnung wirft eine naheliegende Frage auf: Steht tatsächlich die effektive Verfolgung berechtigter Ansprüche gegen Spam im Vordergrund – oder überwiegt ein standardisiertes Geschäftsmodell, das über die massenhafte Anspruchsverfolgung vor allem Gebühren und Nebenforderungen erzeugt? Nach unserer Einschätzung sprechen gewichtige Gründe dafür, das Vorgehen im Einzelfall gezielt auf Rechtsmissbrauch zu untersuchen.

Warum Sie das Schreiben nicht überstürzt beantworten sollten

Wer eine Abmahnung erhält, steht meist unter Zeitdruck – und genau darin liegt die Gefahr, vorschnell zu zahlen oder eine Unterlassungserklärung abzugeben, die sich später rächt. Riskant ist vor allem eine strafbewehrte Erklärung, die zu weit gefasst ist oder deren Einhaltung sich organisatorisch kaum zuverlässig sicherstellen lässt. Vor jeder Reaktion sollten daher vier Punkte geklärt werden:

Besteht der Unterlassungsanspruch überhaupt?

Zu klären ist, ob tatsächlich eine unzulässige Werbe-E-Mail versandt wurde und ob eine Einwilligung oder ein anderer Rechtfertigungsgrund vorlag.

Ist die Abmahnung ordnungsgemäß – oder rechtsmissbräuchlich?

Bei standardisierten Massenschreiben stellt sich die Frage, ob die Anspruchsdurchsetzung noch legitimen Zwecken dient oder ob das Gebühreninteresse im Vordergrund steht.

Ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst?

Die vorformulierte Erklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Sinnvoll ist – wenn überhaupt ein Anspruch besteht – allenfalls eine anwaltlich modifizierte Fassung.

Sind Kosten- und DSGVO-Forderungen berechtigt?

Auch die verlangten Anwaltskosten und etwaige Entschädigungs- oder Auskunftsforderungen sind eigenständig auf ihre Voraussetzungen zu überprüfen.

Unsere rechtliche Bewertung

Wir halten das Vorgehen der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Peyam Hirsch) für rechtlich angreifbar. Zwar können unerlaubte Werbe-E-Mails grundsätzlich Unterlassungsansprüche begründen – daraus folgt jedoch nicht, dass jede Abmahnung automatisch berechtigt ist oder dass sämtliche Nebenforderungen hingenommen werden müssten.

Gerade die stark standardisierte Anspruchsdurchsetzung, die Einbindung des Portals GETMINIMI und die personellen Überschneidungen geben Anlass zu einer genauen Prüfung. Betroffene Unternehmen sollten deshalb weder vorschnell zahlen noch eine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben.

Häufige Fragen (FAQ) zur minimi Rechtsanwälte

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein – jedenfalls nicht ungeprüft. Vorformulierte Erklärungen sind erfahrungsgemäß zu weit gefasst. In Betracht kommt, sofern überhaupt ein Anspruch besteht, allenfalls eine anwaltlich angepasste, modifizierte Erklärung.

Sind die geforderten 326,15 € automatisch fällig?

Nein. Ob ein Kostenerstattungsanspruch besteht, hängt davon ab, ob die Abmahnung berechtigt und nicht rechtsmissbräuchlich ist. Auch der angesetzte Gegenstandswert von 3.000 € lässt sich angreifen.

Was hat die DSGVO-Auskunft nach Art. 15 mit der Abmahnung zu tun?

Die DSGVO-Forderung wird häufig zusätzlich erhoben, um den Druck zu erhöhen. Auch sie ist eigenständig auf ihre Voraussetzungen und ihren Umfang zu prüfen.

Kann ich die Abmahnung einfach ignorieren?

Davon raten wir ab. Bleibt eine Reaktion aus, drohen gerichtliche Schritte. Richtig ist eine geprüfte, fristgerechte Antwort – weder vorschnelles Nachgeben noch schlichtes Aussitzen

Sie haben ein Schreiben von minimi erhalten? So unterstützen wir Sie.

Haben Sie eine Abmahnung der minimi Rechtsanwälte bzw. von Peyam Hirsch erhalten, sollten Sie die Sache anwaltlich prüfen lassen. Wir verteidigen Unternehmen gegen unberechtigte Abmahnungen, prüfen vorgelegte Unterlassungserklärungen und wehren Zahlungs- sowie DSGVO-Forderungen ab.

Senden Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu – per Kontaktformular oder an office@ll-ip.com. Wir bewerten die Erfolgsaussichten, zeigen Ihre Handlungsoptionen auf und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie. Hier finden Sie weitere Informationen:


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