Der Müller Medien Verlag aus Wiesbaden versendet zur Zeit massenhaft Trickformulare, um Selbständige und Gewerbetreibende in eine Abofalle zu locken. Inhaber ist ein Thomas Müller, der Geschäftssitz befindet sich auf der Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden.
Trickformular des Müller Medien Verlag
Der Müller Medien Verlag bedient sich dabei der seit vielen Jahren äußerst beleibten Masche des Trickformulars, um seine Adressaten damit zu täuschen. Das Formular ist dick mit „Branchenbuch“ und dem jeweiligen Bundesland des Adressaten überschrieben. Blickfangmäßig befindet sich in der Mitte eine Tabelle, in der einige Angaben bereits vorausgefüllt sind, der Rest soll ergänzt und mit Unterschrift bestätigt werden. Im Kleingedruckten findet sich dann der vesteckte Hinweis, dass bei Unterschrift und Rücksendung ein Betrag von 49 € zzgl. Umsatzsteuer pro Monat fällig werden. Auf die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt das einen Betrag von ca. 1.400 €.
Oeffentliches-Branchenbuch.de
Der Müller Medien Verlag betreibt unter der Domain oeffentliches-branchenbuch.de ein völlig unmaßgebliches Register. Der „Leistungsumfang“ wird dort wie folgt beschrieben:
„Der Kunde beauftragt den Müller Medien Verlag, Inh. Thomas Müller ihn auf der Internetseite oeffentliches-branchenbuch.de einzutragen. Um dies zu gewährleisten ist der Kunde damit einverstanden, dass der Müller Medien Verlag die von ihm angegebenen Daten speichert. Der Eintrag in das Onlinebranchenbuch oeffentliches-branchenbuch.de beinhaltet zunächst die Aufnahme der persönlichen Daten wie Firmenname, Branche, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mobiltelefonnummer, Email Adresse und die eigene Internetseite des Kunden, falls vom Kunden zur Verfügung gestellt. Dem Kunden ist es möglich, nach Auftragserteilung Firmenlogos/Firmenbilder, Videos, Öffnungszeiten, Einbindung von Social-Media Verknüpfungen, zusätzliche Informationen zur Firma und die Betriebsgröße, einzutragen und zu veröffentlichen. Die erforderlichen Schlüsselwörter sowie geeignete Bilder, Videos etc. werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält mit der Rechnung Zugangsdaten zum Login. Daten können somit selbst korrigiert oder ergänzt werden.“
Wir empfehlen, dort selbst mal eine Firmenrecherche durchzuführen, um dann festzustellen, wie nutzlos dieses Verzeichnis tatsächlich ist.
Vorgehen gegen Müller Medien Verlag
Wer die Zusendung der Trickformulare stoppen möchtem, kann dies problemlos tun. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Adressaten, der einen Unterlassungsanspruch auslöst.
Vor allem aber raten wir dazu, keinesfalls ungeprüft Rechnungen des Herrn Thomas Müller zu bezahlen. Wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich von solchen Forderungen befreien können. Gerne vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. Insbesondere mit Akteuren, welche die hier verwendete Masche mit Trickformularen anwenden, haben wir in den letzten Jahren beste Erfahrungen gemacht und unzählige erfolgreiche Gerichtsverfahren geführt. Wir konnten bislang stets erreichen, dass der Müller Medien Verlag die Forderungen gegenüber unseren Mandanten storniert. Aktualisierte Nachrichten über den Gegner halten wir auch auf der nachfolgenden Website bereit: