Datenschutzauskunft-Zentrale: Warnung!!!!!

Die Datenschutzauskunft-Zentrale geht derzeit mit Trickformularen auf Kundenfang. Es müssen zigtausende Formulare sein, welche derzeit bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern eingehen. Hierfür verantwortlich zeichnet eine gewisse DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR17097 Malta. Was nach einem offiziellen Schreiben aussieht, ist in Wahrheit eine Abofalle.

Das Anschreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale

Dem Trickformular vorangefügt ist ein Anschreiben, welches mit „Datenschutzauskunft-Zentrale – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ überschrieben ist. Dabei handelt es sich um eine „Eilige FAX-Mitteilung“. In dem Anschreiben wird ausgeführt, dass das beigefügte Formular zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes aussgefüllt zurückgesandt werden muss. Als Adresse wird die DAZ, Zentrale Postverteilstelle, Lehnitzstraße 11, 16515 Oranienburg angegeben.

Trickformular der Datenschutzauskunft-Zentrale

Das dann folgende Trickformular der Datenschutzauskunft-Zentrale ist so aufgebaut wie in der Vergangenheit die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH und der GES Registrat GmbH. Diesmal reitet man also auf der Welle der im Mai in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), deren Umsetzung ohnehin viele Gewerbetreibende und Freiberufler beschäftigt. Auf der rechten Seite des Trickformulars befindet sich ein QR-Code, welcher dem Formular ebenfall einen offiziellen Anstrich geben und die sich dahinter verbergende Abofalle verschleiern soll. Es wird um Ergänzung und Korrektur der fehlenden oder fehlerhaften Angaben gebeten. Auf der rechten Seite befindet sich ein Anschreiben, welches ebenfalls auf die Vorgaben der DSGVO Bezug nimmt und dem Adressaten vorgaukeln soll, er sei gesetzlich verpflichtet, das Trickformular der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale zu unterzeichnen.

Vertragsfalle der Datenschutzauskunft-Zentrale

Erst bei aufmerksamem Studium des Kleingedruckten fällt die Intention der Datenschutzauskunft-Zentrale auf. Denn dort ist im Fließtext der jährliche Betrag von 498 € zzgl. USt. aufgeführt. Weiter ist aufgeführt, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Unterchrift drei Jehre beträgt. Insgesamt wird somit ein Betrag in Höhe von 1.777,86 € fällig. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Wer steckt hinter der Datenschutzauskunft-Zentrale?

Es spricht viel dafür, dass die Macher der GES Registrat GmbH und der Regista Ltd. hinter dieser neuerlichen Abofalle stehen. Gegen beide Unternehmen haben wir unzählige Gerichtsverfahren geführt und konnten unsere Mandanten höchst erfolgreich vertreten.

Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale

Unterschreibt der Adressat das Trickformular, wird ihm kurz darauf eine Rechnung der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale übersandt, in der dann der Beitrag für das erste Vertragsjahr geltend gemacht wird.

Forderungsabwehr ist möglich

Die Forderungen der Datenschutzauskunft-Zentrale lassen sich abwehren. Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte, den vermeintlich gschlossenen Vertrag anzugreifen. Hier haben wir eine sehr breite gerichtliche und außergerichtliche Expertise und konnten stets erreichen, dass unsere Mandanten keinerlei Zahlungen an Abofallenbetreiber leisten müssen.

Auf unserer Website halten wir Sie stets über Neuerungen auf dem Laufenden:

DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale


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