Warnung vor Olea Marketing LLC und deren irreführendem Formular aus Cheyenne, Wyoming

Olea Marketing LLC ist ein Anbieter, der durch den Einsatz von Formularen versucht, Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige in langfristige, kostenpflichtige Verträge zu locken. Diese Praxis hat eine lange Tradition und ist leider immer noch weit verbreitet. Die Besonderheit in diesem Fall ist, dass Olea Marketing LLC aus den USA agiert, während das Forderungsmanagement durch ein anderes Unternehmen übernommen wird. In diesem Beitrag möchten wir auf die Vorgehensweise aufmerksam machen und Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich schützen kann.

Über Olea Marketing LLC

Olea Marketing LLC ist in Cheyenne, Wyoming, ansässig und nutzt die Vorteile dieses Standorts. In Wyoming ist es möglich, eine Firma ohne umfangreiche Offenlegung zu registrieren – Eigentümer oder Geschäftsführer sind in öffentlichen Registern oft nicht sichtbar, was den Standort für solche Firmen attraktiv macht.

Die Vorgehensweise

Olea Marketing LLC nutzt für ihre Akquise das sogenannte Trickformular. Dieses wird in der Regel per E-Mail verschickt. In der Nachricht wird erklärt, dass im Anhang ein Angebot für einen Brancheneintrag für die Jahre 2024/2025 enthalten ist, das geprüft und unterzeichnet zurückgesandt werden soll. Das Formular trägt eine auffällige Überschrift mit dem Namen des Branchenbuchs und dem jeweiligen Bundesland.

Zu Beginn des Formulars wird um eine Prüfung und Vervollständigung der Firmendaten gebeten, um eine fehlerfreie Aufnahme im Branchenverzeichnis sicherzustellen. Die bereits vorausgefüllten Angaben lenken den Blick der Empfänger jedoch ab – insbesondere von dem Kleingedruckten. Denn genau dort steht, dass es sich um einen kostenpflichtigen Eintrag handelt, der mit 900 € netto pro Jahr berechnet wird und eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren hat. Bei Unterschrift und Rücksendung wird ein zahlungspflichtiger Vertrag geschlossen, und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird festgelegt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die Rechnung von Olea Marketing LLC

Nach Rücksendung des Formulars erhalten die Betroffenen schnell eine Rechnung, jedoch nicht von Olea Marketing LLC selbst, sondern von der Proconcepta GmbH aus der Schweiz.

Widerruf und Inkasso

Viele Betroffene glauben, dass sie die Möglichkeit eines Widerrufs innerhalb von zwei Wochen haben. Dies gilt jedoch nicht für diese Art von Geschäftsverträgen, da Verbraucherrechte hier nicht greifen. Bei Nichtzahlung kann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden, was viele Unternehmen in Sorge um ihre Bonität versetzt. Inkassobüros sind jedoch an gesetzliche Grenzen gebunden.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen, Namensrecht) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Urheberrecht beraten wir Sie im Foto- und Bildrecht und bei allen weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Im Designrecht helfen wir bei der Designanmeldung und beraten und vertreten bei Produktpiraterie. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.). Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.

Möglichkeiten zur Abwehr

Wer eine Rechnung von Olea Marketing LLC durch ein solches Verfahren erhalten hat, kann sich dagegen wehren. Als spezialisierte Anwälte im Bereich Marken-, Wettbewerbs- und IT-Recht haben wir schon zahlreiche Mandanten vor den Folgen solcher Verträge bewahrt.

Haben Sie ebenfalls ein Formular von Olea Marketing LLC unterzeichnet und eine Rechnung der Proconcepta GmbH erhalten? Gerne können Sie Ihre Rechnung bei uns unverbindlich hochladen und Ihren Fall schildern. Wir werden uns anschließend bei Ihnen melden: Hier finden Sie ein entsprechendes Kontaktformular:

https://ll-ip.com/aktuelles/olea-marketing-llc-anwalt-de/

KONTAKT

LoschelderLeisenberg RAe
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Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

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