Die BDD Verlag UG ist ein weiteres Beispiel für einen Betreiber von Abofallen, der insbesondere Selbständige, Freiberufler und Unternehmen durch Telefonanrufe und trickreiche Formulare in teure Vertragsbindungen zu verwickeln versucht. Eine gängige Methode dabei ist die Zusammenarbeit mit einem separaten Akquise-Unternehmen, während die BDD Verlag UG letztlich die Rechnungen ausstellt. In diesem Artikel möchten wir aufzeigen, wie diese Masche funktioniert und wie man sich davor schützen kann.
Hintergrund zur BDD Verlag UG
Die BDD Verlag UG wurde im August 2024 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Brehmstraße 3, 40239 Düsseldorf, und wird von Vedat Demirkiran aus Hagen geleitet. Der Unternehmenszweck umfasst unter anderem die Gestaltung und den Vertrieb von Online-Webseiten sowie die Erstellung von Visitenkarten, Flyern und Layouts. Tatsächlich scheint die Adresse jedoch hauptsächlich als virtuelles Büro zu dienen, um Post zu empfangen und keine unerwünschten Besucher anzuziehen. Diese Praxis ist in solchen Geschäftsmodellen nicht ungewöhnlich.
Die Methode hinter der Falle
Der erste Kontakt erfolgt meist über einen unerlaubten Werbeanruf (Cold Call). Dabei wird den Angerufenen vorgespiegelt, dass ein bereits bestehender Vertrag mangels Kündigung verlängert wurde. Um dies zu klären, sollen sie ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular wird jedoch nicht direkt von der BDD Verlag UG, sondern von einem angeblichen Wagner & Spiegel Verlag aus Antalya, Türkei, zugeschickt. Um Vertrauen zu schaffen, wird eine Werbeanzeige integriert, die der Angerufene möglicherweise mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen hat.
Das Formular enthält Klauseln, die den Auftrag an den Wagner & Spiegel Verlag erteilen, eine Werbeanzeige in einem „Bürger-Info-Folder“ zu veröffentlichen. Gleichzeitig wird die Weitergabe der Daten und die Abtretung des Vertrags an die BDD Verlag UG akzeptiert. Die Vereinbarung läuft über ein Jahr und umfasst drei kostenpflichtige Auflagen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Der Korrekturabzug und die Rechnung
Nach Rücksendung des Formulars erhält der Kunde einen Korrekturabzug von der BDD Verlag UG. In diesem wird um schriftliche Mitteilung etwaiger Änderungen innerhalb von sieben Tagen gebeten. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Abzug als genehmigt. Kurz darauf folgt die Rechnung, in der unter anderem Positionen wie Anzeigenpreis, Satz- und Farbpauschalen sowie Versandkosten aufgeführt sind. Die Gesamtkosten belaufen sich häufig auf etwa 1.200 € – ein hoher Betrag für eine zweifelhafte Leistung.
Kein Widerrufsrecht für Unternehmen
Viele Betroffene versuchen zunächst, den Vertrag zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht gilt jedoch nur für Verbraucher und bei Fernabsatzgeschäften. Da es sich in diesem Fall um eine B2B-Transaktion handelt, besteht kein solches Recht. Eine Kündigung des Vertrags ist dennoch ratsam, um eine automatische Verlängerung zu verhindern. Wichtig ist jedoch, dass die Rechnung davon unberührt bleibt und separat angefochten werden muss.
Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei
Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen, Namensrecht) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Urheberrecht beraten wir Sie im Foto- und Bildrecht und bei allen weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Im Designrecht helfen wir bei der Designanmeldung und beraten und vertreten bei Produktpiraterie. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.). Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.
Wie man sich gegen die Forderungen der BDD Verlag UG wehren kann
Unternehmen wie die BDD Verlag UG setzen oft Inkassounternehmen ein, um Zahlungen einzutreiben. Dies umfasst Drohungen mit SCHUFA-Einträgen oder gerichtlichen Mahnbescheiden. Betroffene sollten sich hiervon nicht einschüchtern lassen. Es gibt zahlreiche rechtliche Ansatzpunkte, um gegen die Forderungen vorzugehen. Als Experten für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht haben wir bereits vielen Mandanten geholfen, sich erfolgreich gegen solche Praktiken zu wehren.
Wenn Sie eine Rechnung der BDD Verlag UG erhalten haben, können Sie diese prüfen lassen. Laden Sie Ihre Unterlagen über unser Kontaktformular hoch und schildern Sie Ihren Fall unverbindlich. Wir stehen Ihnen zur Seite, um rechtliche Schritte einzuleiten und Sie vor weiteren Kosten zu bewahren. Unser Kontaktformular und weitere Informationen über die BDD Verlag UG finden Sie hier: