2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.: Strategien zur Abwehr fragwürdiger Rechnungen

Ein weiteres Unternehmen, das derzeit durch die Verbreitung von Rechnungen auffällt, ist die 2MEDIA GmbH. Zielgruppe dieser Aktionen sind Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmen in ganz Deutschland. Im Fokus dieser Rechnungen stehen angebliche Anzeigenaufträge, die von der Mediendruck Ltd. angeblich akquiriert wurden. Diese Arbeitsteilung ist eine weit verbreitete Masche, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, da sie den beteiligten Parteien hohe Einnahmen beschert. Dieser Artikel beleuchtet die Vorgehensweise der 2MEDIA GmbH und zeigt, wie Sie sich gegen solche Forderungen wehren können.

Hintergrundinformationen zu 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.

Die 2MEDIA GmbH hat ihren Sitz in der Sudenberger Straße 3 in 39112 Magdeburg. Seit 2024 ist sie im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Ihr Stammkapital beträgt 25.000 Euro, und die alleinige Geschäftsführerin ist Oriana Toro Diaz. Der Unternehmenszweck umfasst die Gestaltung und den Vertrieb von werbefinanzierten Druck- und digitalen Medien sowie Dienstleistungen im Bereich Grafik- und Webdesign. Obwohl Oriana Toro Diaz bislang nicht im Zusammenhang mit Abofallen bekannt war, besteht die Möglichkeit, dass sie lediglich als Strohfäu verwendet wird, während die wahren Hintermänner im Verborgenen agieren – eine in dieser Branche übliche Praxis.

Die Mediendruck Ltd. wurde im September 2024 im britischen Handelsregister eingetragen. Ihre Anschrift lautet 67-169, Great Portland Street, 5th Floor, London, United Kingdom, W1W 5PF. Der eingetragene Director ist Blagojche Angelovski aus Mazedonien.

Das Vorgehen im Detail

Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Dabei wird behauptet, dass ein bestehendes Vertragsverhältnis aufgrund mangelnder Kündigung verlängert wurde. Alternativ wird auf einen Anzeigenvertrag verwiesen, den der Betroffene mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen haben soll. Ziel des Anrufs ist es, vermeintlich aktuelle Unternehmensangaben zu erfragen, da neue Broschüren gedruckt werden sollen. Selbst wenn Betroffene angeben, dass keine Änderungen notwendig sind, wird ein Formular angekündigt, das zur Bestätigung überprüft werden soll.

Dieses Formular wird anschließend von der Mediendruck Ltd. versandt und entpuppt sich als Falle. Darin wird festgelegt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, eine Anzeige in der „Burger Info Minus Serie“ zu veröffentlichen. Der Vertrag läuft ein Jahr und umfasst drei kostenpflichtige Ausgaben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 5.000 Euro, was angesichts der Gegenleistung als äußerst unverhältnismäßig erscheint. Im Kleingedruckten wird außerdem die Weitergabe der Daten an die 2MEDIA GmbH geregelt.

Häufig wird eine Anzeige in das Formular eingebettet, die der Betroffene bereits mit einem anderen Verlag vereinbart hat. Dadurch entsteht der Eindruck, dass es sich um den bisherigen Vertragspartner handelt, und viele ahnen keinen Betrug.

Rechnungen der 2MEDIA GmbH

Kurz nach Rücksendung des Formulars erhalten Betroffene eine Rechnung, die jedoch nicht von der Mediendruck Ltd., sondern von der 2MEDIA GmbH stammt. Viele sind überrascht, da sie sich nicht bewusst sind, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der Rechnung ist häufig ein Korrekturabzug beigefügt, was bei vielen den Eindruck erweckt, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Aus Angst vor weiteren Komplikationen wird oft gezahlt, was die Tür für zwei weitere Rechnungen öffnet. Wird der Vertrag gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Rechtswidrige Anrufe und rechtmäßige Verträge?

Die Cold Calls, mit denen die Akquise erfolgt, sind eindeutig rechtswidrig. Dennoch bedeutet dies nicht automatisch, dass die aus ihnen resultierenden Verträge ungültig sind. Ein rechtswidriger Anruf kann durchaus in einen rechtlich bindenden Vertrag münden. Allerdings gibt es weitere Ansatzpunkte, um den geschlossenen Vertrag mit der Mediendruck Ltd. anzufechten und die Zahlung der Rechnungen der 2MEDIA GmbH zu verweigern.

Ausführlichere Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung finden Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“.

Wie Sie Rechnungen der 2MEDIA GmbH abwehren

Wenn Sie ebenfalls ein Trickformular der Mediendruck Ltd. unterschrieben haben und nun eine Rechnung der 2MEDIA GmbH erhalten haben, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht, hat in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen solche Methoden vertreten und vor erheblichen Zahlungen bewahrt. Unsere Expertise spiegelt sich auch in zahlreichen positiven Google-Bewertungen wider.

Wir laden Sie ein, uns Ihre Rechnung über das bereitgestellte Kontaktformular zukommen zu lassen. Beschreiben Sie kurz Ihren Fall, und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen:

Fazit zu 2MEDIA GmbH und Mediendruck Ltd.

Die Masche der 2MEDIA GmbH und der Mediendruck Ltd. basiert auf irreführenden Anrufen und Trickformularen, die Betroffene in teure Vertragsverhältnisse drängen. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung ist es jedoch möglich, sich erfolgreich gegen solche Forderungen zu wehren und unberechtigte Zahlungen zu vermeiden. Informieren Sie sich rechtzeitig und holen Sie sich bei Bedarf juristischen Beistand, um Ihre Rechte zu wahren. Auf der folgenden Seite erhalten Sie weitere Informationen zu diesen Unternehmen:


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