Vorsicht vor Europe Business Guide und Trickformular

Ein Europe Business Guide, P.O. Box 2021, 3500 GA Utrecht / Niederlande versendet derzeit unzählige Trickformulare an Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer in ganz Deutschland.  Der Versand dieser Trickformulare erfolgt per E-Mail. Ziel ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Business Eintrags in dem von Europe Business Guide vorgehaltenen Register. Eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat.

Wer ist Europe Business Guide?

Der Europe Business Guide wird betrieben von der EU Business Services Ltd. die auch schon die Masche des EU Business Register und des World Company Register betrieben hat, gegen die wir zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten haben. Viel mehr ist über dieses Unternehmen nicht bekannt. Klar ist aber, dass es sich hierbei um eine Gaunerei handelt. Das Unternehmen ist vermutlich in England registriert, dort haben wir jedenfalls ein solches Unternehmen gefunden. Ob es sich aber dabei tatsächlich um die Firma handelt, die den Europe Business Guide betreibt, können wir nicht mir Sicherheit sagen.  Der Umstand, dass keine Registernummer angegeben wird, spricht aber für sich und zeigt, dass es sich hier schlicht um Verschleierung handeln soll.

Die Masche des Europe Business Guide

Die Masche des Europe Business Guide ist altbekannt und wird von vielen Unternehmen angewendet. Zunächst kommt eine unverfängliche E-Mail in englischer Sprache. In dieser Mail wird darum gebeten, dass für die Aufnahme in den Europe Business Guide das angehängte Formular ausgedruckt, ausgefüllt und an gesendet werden soll, wobei eine Rücksendung auch per Mail erfolgen kann. Damit der Empfänger keinen (Kosten-)Verdacht schöpft, wird in dieser Mail wird dann auch noch dick wie folgt hervorgehoben: „Updating is free of charge!“

Das Formular des Europe Business Guide ist dann dick überschrieben mit „Data Control“. Der Empfänger soll also davon ausgehen, dass es sich lediglich um einen Datenabgleich handeln soll. Es wird darum gebeten, entsprechende Ergänzungen in dem Formular vorzunehmen und erneut in Fettdruck hingewiesen: „Updating is free of charge!“

Alle Felder sind großzügig gestaltet und mit Farben und unterschiedlichen Designs hervorgehoben. Ganz und gar nicht großzügig gestaltet ist der Fließtext am Ende des Formulars. Dort wird ebenfalls in englischer Sprache ausgeführt, dass die Unterschrift unter dieses Dokument die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Europe Business Guide darstellt. Durch die Unterschrift erwirbt man ausweislich des Fließtextes das Recht, in dem Europe Business Guide eingetragen zu werden. Die Eintragungsgebühr beträgt pro Jahr 990 €. Da der Vertrag über drei Jahre laufen soll, soll der Vertrag also ein Gesamtvolumen von 3.000 € haben. Sehr viel Geld für ein völlig unmaßgebliches Register, bei dem wir uns beim besten Willen nicht vorstellen können, dass man auch nur einen Kunden über dieses Register generiert.

Das Register des Europe Business Guide

Unter dem Register EUROPEBUSINESSGUIDE.net staunt man dann nicht schlecht. Denn unter dieser Domain ist (jedenfalls am 6. Juli 2022) nichts zu finden.  So kann man sich schon die Frage stellen, inwiefern man 3.000 € für einen solchen Eintrag zahlen soll. Sucht man im Internet mühsam weiter, stößt man immerhin auf die Seite EUROPEBUSINESSGUIDE.org,  die aber wiederum nicht auf dem Trickformular angegeben ist. Alles höchst misslich. Dort erfährt man dann aber immerhin, dass die EU Business Ltd. unter dem Recht von Nevis auf den Westindischen Inseln gegründet wurde.

Alles ein großer Bluff

Wir halten also fest: Ein Unternehmen von den Westindischen Inseln mit P.O.-Box in den Niederlanden verschickt per Mail englische Trickformulare an deutsche Unternehmen für einen Eintrag in ein Register, welches es gar nicht gibt. Da kann sich jeder selbst ein Bild von machen.  Trotzdem bleibt es dabei, dass man ein Formular unterschrieben hat, in dem man sich zunächst dazu verpflichtet, einen Betrag von 3.000 € zu zahlen. Eine Reaktion ist also in jedem Fall geboten.

Abwehr der Forderungen des Europe Business Guide

Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei für Markenrecht und Wettbewerbsrecht hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Wenn Sie also ebenfalls ein solches Trickformular unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auch hier für Sie bereit:

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