Die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH , Ringstraße 116 aus Chur in der Schweiz und der Geschäftsführer des Unternehmens, Detlef Frank Waschnick versenden zur Zeit unzählige Inkassoschreiben wegen offener Forderungen aus einem Branchenbucheintrag. Wieder mal ein seltsames Unterfangen, dass ein Schweizer Inkassounternehmen damit beauftragt wird, Forderungen bei deutschen Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Unternehmen einzutreiben.
Über die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH
Die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH wurde erst im Jahre 2021 in das Schweizer Handelsregister eingetragen. Gesellschaftszweck ist der Betrieb eines Inkassobüros und weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Geschäftsführender Gesellschafter ist Detlef Frank Waschnick aus Deutschland. In Sachen Abofallen kein Unbekannter, war er doch auch schon an der Unternehmung PRO Stadtmarketing s.r.o. beteiligt. Und das nächste Projekt scheint schon in den Startlöchern zu stehen: Detlef Frank Waschnick ist nämlich auch geschäftsführender Gesellschafter der ebenfalls in Chur ansässigen Verwaltungsverlag Service AG. Und was der Gesellschaftszweck dieses Unternehmens ist, kann man sich denken.
Briefe der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH
In den Schreiben der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH sollen Forderungen beigetrieben werden, die zunächst von der Proconcepta GmbH gestellt wurden. Über dieses Unternehmen haben wir hier ausführlich berichtet:
Eine solche Rechnung kommt zustande, wenn der Betroffene ein Trickformular der Global Media GmbH LLC unterschrieben hat. Über die Global Media GmbH LLC haben wir ebenfalls ausführlich berichtet:
Inhalt der Briefe der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH ist also die Beauftragung durch die Proconcepta GmbH. Man bittet um Zahlung für das Eintragungsjahr auf ein in dem Schreiben angegebenes Schweizer Konto. Es werden natürlich noch Inkassokosten etc. aufgeschlagen, so dass sich der Betrag dann deutlich erhöht.
Weiterhin vertritt die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH auch die SFF Swiss Support Forum AG, über die wir hier ausführlich berichtet haben:
Warum Inkasso aus der Schweiz?
Es ist schon auffällig, dass ein Unternehmen aus den USA (Global Media GmbH LLC) Trickformulare an deutsche Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige für einen Brancheneintrag versendet. Die Rechnung wird dann von einem Schweizer Unternehmen (Proconcepta GmbH) gestellt und wiederum ein Schweizer Inkassounternehmen (CTI Collecttreuhandinkasso GmbH ) mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Hier soll möglichst verhindert werden, dass die beteiligten Unternehmen und Personen rechtlich verfolgt werden können. Zudem gehen wir davon aus, dass es in der Schweiz für dortige Inkassounternehmen keine Aufsichtsbehörde gibt wie dies in Deutschland der Fall ist. Hintergründe zur Frage, was Inkassobüros dürfen und was es mit der SCHUFA auf sich hat, erfahren Sie in unserem Artikel „Inkassounternehmen – was dürfen sie und was nicht?“
Abwehr der Forderungen der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH
Forderungsschreiben wie das hier beschriebene sollten keinesfalls ignoriert werden. Erst recht sollte aber keine vorschnellen Zahlungen geleistet werden. Verträge, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, sind angreifbar. Als Anwalt für IT-Recht hat unsere Kanzlei in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor solchen Forderungen bewahren können. Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular unterschrieben und nun ein Forderungsschreiben der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Über die genannten Maschen haben wir auch in den nachfolgenden Artikeln ausführlich berichtet:
[…] ist ein gewisser Detlef Frank Waschnick, den kennen wir als geschäftsführenden Gesellschafter der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH, ebenfalls fest verwurzelt in der Branche der […]