Vorsicht vor GHG Medienwerk GmbH Rechnung und FM Focus Marketing LLC

Ein neuer Akteur im Bereich der Abofallen ist die GHG Medienwerk GmbH, die hohe Rechnungen an Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in ganz Deutschland verschickt. Zahlreiche Branchen sind betroffen, und es handelt sich hierbei um eine klassische Vertragsfalle, die in Zusammenarbeit mit der FM Focus Marketing LLC entsteht. In diesem Artikel beleuchten und warnen wir vor den Praktiken der GHG Medienwerk GmbH und der FM Focus Marketing LLC.

Informationen zur GHG Medienwerk GmbH

Die GHG Medienwerk GmbH wurde im Februar 2024 ins Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Die Firmenanschrift lautet Leipziger Platz 15, 10117 Berlin. Als Unternehmenszweck ist die Entwicklung, Vermarktung und Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Online- und Offline-Medien eingetragen, insbesondere spezialisiert auf Marketing, Marketingkommunikation, Medienberatung und Verlagswesen. Zudem plant die Gesellschaft, regelmäßig oder gelegentlich Forderungen Dritter aus dem Bereich Marketing zu erwerben und zu verwalten. Geschäftsführer ist Gökhan Güroglu, der bisher nicht im Zusammenhang mit Abofallen bekannt war. Gökhan Güroglu ist auch der alleinige Gesellschafter der GHG Medienwerk GmbH. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine anderen Personen im Hintergrund die Fäden ziehen, die lieber im Verborgenen bleiben – eine übliche Vorgehensweise bei Betreibern von Abofallen.

Die Methode der GHG Medienwerk GmbH

Die Vorgehensweise der GHG Medienwerk GmbH ist altbekannt. Alles beginnt mit einem Anruf, angeblich von der FM Focus Marketing LLC. Betroffene Unternehmen, die bereits eine Anzeige in einem lokalen Anzeigenblatt geschaltet haben, werden kontaktiert und ihnen wird entweder mitgeteilt, dass sie schnell eine neue Druckfreigabe erteilen müssen oder dass sie vergessen haben zu kündigen und nun eine Kündigungsbestätigung unterschreiben müssen. Anschließend sendet die FM Focus Marketing LLC ein Trickformular, das die bekannte Anzeige des Adressaten enthält, um keinen Verdacht zu erwecken. Das Kleingedruckte im Formular hat es in sich: Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag zur Veröffentlichung der Werbeanzeige gemäß der im Korrekturabzug dargestellten Vorlage für ein Jahr mit drei kostenpflichtigen Veröffentlichungen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig, und der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Der Ablauf nach Rücksendung des Trickformulars

Nach der Rücksendung des unterschriebenen Formulars folgt eine Rechnung der GHG Medienwerk GmbH. Viele Betroffene sind überrascht, da ihnen die GHG Medienwerk GmbH zuvor nicht bekannt war. Es wird eine Rechnung gemäß dem Anzeigenauftrag für eine Bürger-Infobroschüre erstellt, wobei Anzeigenfeld, Farbpauschale und Satzpauschale zu zahlen sind. Insgesamt beträgt die Rechnungssumme etwa 1400 €. Viele leisten die Zahlung in der Hoffnung, dass die Angelegenheit damit erledigt ist – was jedoch nicht der Fall ist. Es folgen zwei weitere Rechnungen, da der Vertrag drei Auflagen umfasst. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Während die GHG Medienwerk GmbH die Rechnungen stellt, erfolgt die Akquisition durch ein anderes Unternehmen, um rechtliche Verfolgung zu vermeiden, da sie angeblich nur das Inkasso betreibt.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.

Gegenmaßnahmen gegen die Rechnungen der GHG Medienwerk GmbH

Unsere Kanzlei hat bereits viele Mandanten vor solchen Machenschaften geschützt und vor hohen Zahlungen bewahrt, wie auch unsere Google-Bewertungen zeigen. Haben Sie ein Trickformular der FM Focus Marketing LLC unterschrieben und eine Rechnung der GHG Medienwerk GmbH erhalten? Wir vertreten Sie gerne schnell, kompetent und bundesweit. Laden Sie Ihre Rechnung und eine Beschreibung Ihres Falls auf der verlinkten Seite hoch, und wir melden uns bei Ihnen:



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