Hinter dem Namen SuchmaschinenCheck verbirgt sich ein weiterer Anbieter, der mit typischen Abofallen-Strategien versucht, Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen in langfristige und teure Verträge zu drängen. Wie bei vielen ähnlichen Firmen steht der klassische Telefontrick im Mittelpunkt: Ein unerwarteter Anruf, ein geschickt geführtes Gespräch – und plötzlich soll ein kostenpflichtiger Vertrag bestehen. Da diese Methode bereits von vielen vergleichbaren Firmen genutzt wurde, ist der Ablauf leider sehr bekannt.
In diesem Beitrag erklären wir, wie die Masche funktioniert und welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich zur Wehr zu setzen.
Hintergrund – Wer steckt hinter SuchmaschinenCheck?
Das Unternehmen SuchmaschinenCheck wurde erst am 1. August 2024 als Thomas Marketing GmbH beim Amtsgericht Kleve ins Handelsregister aufgenommen. Der Firmensitz befindet sich in der Arndtstraße 12 in 46446 Emmerich am Rhein – einem Ort, an dem bereits mehrere ähnlich agierende Firmen angesiedelt sind.
Als Geschäftsführer ist Sebastian Thomas (Jahrgang 1988) eingetragen, der zugleich alle Geschäftsanteile hält. Laut Unternehmenszweck bietet SuchmaschinenCheck Dienstleistungen im Bereich Werbung, Strategieentwicklung und Verlagswesen für Geschäftskunden an.
Ablauf der Abofalle – so läuft der Trick ab
Das Vorgehen folgt einem immer wieder erprobten Muster.
Alles beginnt mit einem unerwünschten Werbeanruf, also einem klassischen Cold Call. Die Anrufer behaupten häufig, es gebe bereits einen bestehenden Vertrag, der sich mangels Kündigung automatisch verlängert habe. Teils wird sogar vorgegeben, man rufe im Namen eines ganz anderen Unternehmens an.
Da viele Betroffene den Anruf mitten im Arbeitsalltag erhalten, wirkt die Situation überraschend und überrumpelnd. Dadurch gelingt es den geschulten Anrufern, Vertrauen aufzubauen und den Eindruck zu erwecken, der Vertrag sei legitim.
Sobald der Angerufene in diese Falle getappt ist, folgt der zweite Schritt: eine „Datenabfrage“, die gezielt auf Zustimmung ausgelegt ist. Dieser Teil wird aufgezeichnet und soll später als angeblicher Vertragsnachweis dienen.
In den AGB heißt es dazu:
„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden … aufgezeichnet.“
Wer sich auf diese Weise einwickeln lässt, erhält im Anschluss eine kostenintensive Rechnung – oftmals mehrere tausend Euro.
Das Internetportal von SuchmaschinenCheck
Wie viele Abofallenbetreiber betreibt auch SuchmaschinenCheck eine eigene Website, über die angeblich umfangreiche Online-Marketing-Leistungen angeboten werden. Dort beschreibt sich das Unternehmen selbst als jung, modern und technisch versiert.
Der versprochene Nutzen eines Branchenbucheintrags soll u. a. höhere Sichtbarkeit, mehr Reichweite und bessere Auffindbarkeit sein. Tatsächlich zweifeln wir stark daran, dass die geforderten Preise in irgendeinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen.
Die Rechnung – „Business-Eintrag“ und kostspielige Zusatzleistungen
Kurz nach dem Telefonat überrascht viele Betroffene eine völlig unerwartete Rechnung.
Aufgeführt werden Leistungen wie:
- Überprüfung und Analyse von Unternehmensdaten
- Recherche und Aufbereitung von Werbeinhalten
- Erstellung und Anpassung einer Firmenwebsite
- Optimierungsmaßnahmen (Onpage, Offsite usw.)
- Erstellung von KI-generierten SEO-Texten
- Einbindung externer Bewertungen
- Premium-Platzierungen im Verzeichnis
Zwar klingt das wie seriöses Online-Marketing – doch der verlangte Preis ist in der Regel völlig überzogen und rechtfertigt den Nutzen nicht.
Hinzu kommt eine versteckte Verlängerungsfalle in den AGB: Wird nicht 12 Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Widerruf möglich?
Viele Betroffene möchten ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Das ist jedoch nicht möglich.
Der Grund: Es handelt sich um B2B-Verträge, bei denen das Widerrufsrecht für Verbraucher nicht gilt.
Stattdessen kommen andere rechtliche Mittel in Betracht – z. B. eine wirksame Anfechtung. Außerdem sollte der Vertrag unbedingt fristgerecht gekündigt werden, um eine automatische Verlängerung zu verhindern.
Rechtswidriger Cold Call – ist der Vertrag damit automatisch unwirksam?
Obwohl der Anruf selbst gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, führt das leider nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Vertrags.
Dennoch gibt es verschiedene juristische Ansatzpunkte, mit denen sich Betroffene effektiv wehren können.
Inkasso durch ETI Experts
Wer die Rechnung ignoriert, erhält früher oder später Post von der ETI Experts GmbH aus Köln. Das Inkassobüro verschickt eine Reihe immer drastischer formulierter Schreiben, in denen mit anwaltlicher Einschaltung, gerichtlichen Verfahren oder Zwangsvollstreckung gedroht wird.
Solche Briefe wirken einschüchternd, haben aber deutlich weniger rechtliche Bedeutung, als viele glauben. Wichtig ist lediglich, rechtzeitig die passenden Erklärungen abzugeben, um negative Einträge bei SCHUFA & Co. zu verhindern.
Wie man die Forderung erfolgreich abwehrt
Rechnungen, die durch die oben beschriebene Vorgehensweise zustande gekommen sind, lassen sich häufig sehr wirksam abwehren.
Unsere Kanzlei hat bereits viele Mandanten in vergleichbaren Fällen vertreten und konnte hohe Zahlungen verhindern.
Wenn Sie eine Rechnung von SuchmaschinenCheck erhalten haben, können Sie uns die Unterlagen über das Kontaktformular zukommen lassen. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter: Hier finden Sie mehr zu der Masche:
