Schlagwortsuche Rechnung abwehren – so geht’s!

Schlagwortsuche ist eine weitere Abofalle, mit der Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle gelockt werden sollen. Hierbei bedient sich Schlagwortsuche der sehr beliebten Telefonmasche, bei der sich um sogenannte Cold Calls, also unerlaubte Werbeanrufe handelt. Der Anrufer gaukelt hierbei meist etwas vor, was sich am Ende als neuer Vertragsschluss entpuppt. Zu allem Überfluss wird ein Teil des Gesprächs dann auf Band aufgezeichnet, sodass hiermit ein Vertragsschluss konstruiert werden soll. Wir zeigen Ihnen auf, wie man sich gegen Rechnungen von Schlagwortsuche zur Wehr setzen kann.

Was ist eine Schlagwortsuche?

Und der Schlagwortsuche versteht man grundsätzlich die Suche nach einem bestimmten Begriff, sei es bei Google oder in anderen Medien. Gerade im heutigen Geschäftsverkehr ist bei der aktiven von Kunden Google nicht mehr wegzudenken. Gibt man dort einen Begriff ein, nach dem gesucht wird, möchte man auch die entsprechenden Treffer finden. Für werbende Unternehmen ist eine solche Suche daher unabdingbar.

Schlagwortsuche – wer steckt dahinter?

Hinter der vorliegenden Masche steckt ein gewisser Nizam Toru, der auch schon unter Teledeal Media oder Your Business Center bekannt ist. Bei Unternehmen dieser sehr speziellen Branche ist es üblich, dass man immer unter anderen Namen auftritt, um bei einer Schlagwortsuche nicht sofort mit negativen Einträgen gefunden zu werden. So geht auch Nizam Toru vor. Manchmal schickt er Rechnungen unter dem Pseudonym Teledeal Media oder Your Business Center. Mittlerweile ist es also die Schlagwortsuche, unter der er Unternehmen kontaktiert und anschließend Rechnungen schickt.

Die Telefonmasche

Die Masche ist als bekannt, scheint aber sehr beliebt zu sein, da sie immer mehr Nachahmer findet. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Hierbei wird suggeriert, dass man von Google Anrufe oder das um einen bestehenden Vertrag gehe, der sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Dem Einfallsreichtum der Anrufer sind hier keine Grenzen gesetzt.  Diese Anrufe sind deshalb rechtswidrig, da der angerufene sich in einer Alltagssituation befindet, in der er sich eines solchen Anrufs überhaupt nicht versieht. Demgegenüber sitzt ein geschulter Anrufer, der genau weiß, welche Knöpfe er drücken und welche Formulierungen er verwenden muss, um den Betroffenen einzulullen. Ist dem Anrufer das gelungen, wird in einem zweiten Teil des Telefonats eine angebliche Datenabfrage durchgeführt, in der der Betroffene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Dieser Teil des Telefonats wird dann auf Band aufgezeichnet, damit der Betroffene damit unter Druck gesetzt und zur Zahlung bewegt werden kann. Erhebt Schlagwortsuche eine gerichtliche Klage, wird der Bandmitschnitt vorgelegt, um damit einen angeblichen Vertragsschluss nachweisen zu können. Viele Betroffene knicken ein, wenn sie diesen Bandmitschnitt hören und ihnen seitens des Abofallenbetreibers glaubhaft versichert wird, dass man hiermit vor Gericht beste Chancen haben kann.

Schlagwortsuche – das Portal

Wie von den meisten Abofallenbetreibern wird auch hier ein Internetportal vorgehalten, in welchem viele Vorteile aufgezählt werden. Man stellt sich dort als Experte rund um das Thema Werbung und Reichweite für Unternehmen dar. Angeblich steht Schlagwortsuche seinen Kunden immer zur Seite, wenn es um das Thema Kundengewinnung online geht. Hierbei wird man angeblich einem festen Ansprechpartner zugeteilt, der sowohl das Projekt als auch den Kunden kennt und persönlich betreut. Schlagwortsuche stellt sich als professionelle Werbeplattform dar, bei der man aus den unterschiedlichsten Branchenunternehmen finden soll. Hierzu zählen unter anderem die Baubranche, Gesundheit und Wellness, Automobil und Verkehr, Beauty und Kosmetik, Computer und Elektronik, Geld und Recht, Behörden und Verbände, Shopping und Bestellen, Reise und Tourismus, Hotels und Gastronomie, Werbung und Medien sowie Wohnen und Einrichten. Man möchte hiermit also zeigen, dass man in sehr vielen Branchen präsent ist.

Schlagwortsuche Rechnung

Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung von Schlagwortsuche. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen solche Vertragsschluss nicht bekannt gewesen ist. Auf der Rechnung werden dann die unterschiedlichsten Positionen aufgeführt wie Office Call, Telefonmarketing zur konzeptionellen Gestaltung des Businesseintrags durch einen Web-Marketing-Experten, Datei Import und telefonische Nachbearbeitung, erweiterte Programmierung des Accounts sowie Karten und Standortinformationen via Google Maps, Öffnungszeiten und weitere Positionen. Wird die Rechnung nicht gezahlt, kommt eine Zahlungserinnerung. Hierin wird angedeutet, dass zu keiner weiteren Aufforderung kommen wird und im Falle einer Nichtzahlung von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, um eine Zahlung zu erreichen.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.

Abwehr der Schlagwortsuche Rechnung

Eine Rechnung von Schlagwortsuche, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Es sollte stets überprüft werden, die Forderung zustande gekommen ist, die eine Rechnung zugrunde liegt. Hier bestehen zahlreiche Anhaltspunkte, sich gegen diese Rechnung zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls einen Anruf und anschließend eine Rechnung von Schlagwortsuche erhalten haben, sollten Sie keinesfalls vorschnell und welche Zahlungen leisten. Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Auf der nachfolgenden Seite halten wir weitere Informationen über diese Masche bereit, dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das sie ihre Rechnung hochladen und Ihren Fall unverbindlich schildern können:

https://ll-ip.com/aktuelles/teledeal-media-nizam-toru-standortanzeige-fachanwalt-de/

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