Vorsicht vor International Fairs Directory Rechnung

International Fairs Directory heißt der nächste Abofallenbetreiber, der versucht, mit Trickformularen Unternehmen in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Ziel dieser Formulare sind Unternehmen, die als Aussteller auf Messen tätig sind oder tätig waren. Diese befinden sich häufig in offiziellen Messeverzeichnissen und werden dann von der International Fairs Directory angeschrieben. Ziel ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages für einen entsprechenden Eintrag in einem unserer Meinung nach völlig unmaßgeblichen Verzeichnis.

International Fairs Directory – wer ist das?

Die International Fairs Directory hat ihren Sitz angeblich in Costa Rica. Genauer gesagt in Alajuela. Von dort versendet man angeblich die entsprechenden Trickformulare an Unternehmen, die an einer Messe teilgenommen haben oder eine Messeverzeichnissen aufgeführt sind. Als Key Principal fungiert ein Yorjan Hernan Vargas Hernandez , der uns im Zusammenhang mit Abofallen jedoch noch nicht untergekommen ist.

Die Masche der International Fairs Directory

Dem Trickformular der International Fairs Directory ist ein Anschreiben beigefügt, welches blickfangmäßig die Messe bezeichnet, an welcher der Adressat teilgenommen hat oder teilnehmen wird. Hier ist zum einen die Messe aufgeführt und auch der Messeveranstalter. Daneben ist das Logo der International Fairs Directory aufgeführt. Im Betreff des Trickformulars ist angegeben „Data Report 2023“. Sodann wird der Aussteller direkt angesprochen und darauf hingewiesen, dass in dem beiliegenden Formular die aktuell gespeicherten Daten zu finden sind. Es wird darum gebeten, die Richtigkeit der Daten zeitnah zu prüfen und zu bestätigen, da die Daten sonst automatisch bei der nächsten Datenüberprüfung gelöscht werden können. Es wird weiter mitgeteilt, dass die Aktualisierung der Daten die korrekte Veröffentlichung der Informationen des Ausstellers garantiert und somit eine problemlose Kommunikation mit allen an dem Unternehmen interessierten Besuchern gewährleistet werden kann.

Es sei sehr wichtig und liege im Interesse des Ausstellers, die Gültigkeit der Daten zu überprüfen und alle notwendigen und möglichen Änderungen durchzuführen. Interessant ist, dass weiterhin darauf hingewiesen wird, dass ein kostenloser Eintrag unter den Suchergebnissen vorgeheizt wird, sobald die Aktualisierung eingeht. Weitere mitgeteilt, dass die Bestellung einer kostenpflichtigen Werbeanzeige in dem beiliegenden Formular durchgeführt werden soll.

Das Trickformular der International Fairs Directory

Auch dem Trickformular ist der Name der Messe und der des Messeveranstalters vorangestellt. Das Formular weist dann einige Felder auf, die teilweise vorausgefüllt sind und auch ergänzt werden sollen. Die vor ausgefüllten Felder beinhalten darüber hinaus ein Kästchen, welches mit „korrekt“ gezeichnet ist, damit der Aussteller dieses Kästchen ebenfalls ankreuzt. Unten befindet sich dann einfällt, welches kleingedruckt im Fließtext folgende Falle enthält:

„Auftrag:  hiermit bestätigen wir die Richtigkeit unserer oben aufgeführten Daten und erteilen hiermit der Mulpor Company S.R.L. (Verlag)  den Auftrag, unsere Unternehmensdaten in Form einer Werbeeinschaltung (siehe umseitig) unter www.inter-fair.com  zu publizieren. Wir erlauben dem Verlag, Inhalte von unserer Webseite sowie Fotos, Logos und Texte für die Erstellung unserer Einschaltung zu verwenden. Durch die Unterschrift akzeptiert unser Unternehmen diesen rechtlich bindenden Auftrag für die nächsten drei Jahre, wenn nicht innerhalb von zwölf Tagen nach Unterzeichnung mittels eingeschriebenen Brief widerrufen wird. Hierbei gilt das Datum des Poststempels. Eine  jährliche Rechnung über den Betrag von 1.212 Euro-oder dem entsprechenden Wert in einer anderen vom Verlag gewählten Währung-wird nach Veröffentlichung der Werbeeinschaltung erstellt und ist jedes Jahr direkt nach Erhalt mittels Überweisung zu begleichen. Die Kündigung des Vertrags muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende per eingeschriebenen Brief erfolgen. Sollte die schriftliche Kündigung nicht fristgerecht vorliegen, so wird der Auftrag jährlich automatisch für ein weiteres Jahr verlängert. Einzig anzuwendendes ist das costa-ricanische Recht und vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Alajuela, Costa Rica. Der Verlag behält sich das Recht vor, diesen Auftrag mit all seinen Rechten und Pflichten zeitweise oder auch unbegrenzt an Dritte abzutreten. Die Unternehmensdaten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert.“

Unterzeichnet man also das Trickformular der International Fairs Directory, wird ein Dreijahresvertrag abgeschlossen, der den Betroffenen mehr als 3.500 € kosten soll. Sehr viel Geld für einen unserer Meinung nach völlig unmaßgeblichen Eintrag im Register der International Fairs Directory.

Das International Fairs Directory

Im Internet stellt man sich da als größte internationale Internetplattform, die eine immer aktualisierte Übersicht über sämtliches weltweites Messegeschehen und Ausstellungen bietet. Angeblich beinhaltet die Seite permanent aktualisierte Informationen zu tausenden internationalen sowie regionalen Messen, Millionen angeschlossener Unternehmen und den Messeveranstaltern selbst. Die International Fairs Directory gibt an, in hochklassige Werbung spezialisiert zu sein und den Ausstellern die Möglichkeit zu bieten, sich mit einer einzigartigen Anzeige aus der Masse der Messeteilnehmer deutlich abzuheben.

Es handelt sich bei diesen Aussagen um die altbekannten vollmundigen Versprechen, die solche Unternehmen gerne geben. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Eintrag in diesem Verzeichnis auch nur irgendeinen Mehrwert bringt.

Rechnung der International Fairs Directory

Die Rechnung der International Fairs Directory kommt unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt war, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. In Rechnung gestellt wird dann die Anzeige für ein Jahr. Damit keine Fragen aufkommen wird das unterzeichnete Trickformular gleich mitgeschickt ebenso wie der rudimentär gestaltete Eintrag im Verzeichnis der International Fairs Directory. Interessant ist, dass die Überweisung nicht auf das Konto der Mulpor Company S.R.L. erfolgen soll, welche die International Fairs Directory betreibt, sondern auf ein Konto der Integra Esp S.L. in Barcelona, Spanien. Damit wird das Verwirrspiel perfekt gemacht. Aussteller, die eine solche Rechnung erhalten, sollten sich genau überlegen, wie diese zustande gekommen ist. Erst wenn man wirklich diesen Eintrag möchte, sollte man hier eine Zahlung leisten. Hierbei sollte aber immer betrachtet werden, dass noch zwei weitere Jahre zur Zahlung anstehen.

Abwehr der Rechnung der International Fairs Directory

Eine Rechnung der International Fairs Directory, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Unsere Kanzlei hat den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen bewahren. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider: Erfahrungen mit Abofallen! Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular der International Fairs Directory unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen und ein Kontaktformular, über das Sie Ihre Rechnung unverbindlich hochladen und Ihren Fall schildern können, finden Sie hier:

https://ll-ip.com/aktuelles/mulpor-company-s-r-l-international-fairs-directory-fachanwalt-de/


KONTAKT

LoschelderLeisenberg RAe
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München

Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: office@LL-ip.com

Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat 4,98 von 5 Sternen 930 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Top