Achtung vor der Thomas Marketing GmbH in Emmerich: Unerwartete Rechnung nach Telefonfalle

Die Thomas Marketing GmbH ist ein weiteres Beispiel für Unternehmen, die mit Hilfe von Abofallen versuchen, Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige in kostenpflichtige Verträge zu locken. Besonders beliebt ist dabei die Methode des Telefonmarketings. In den letzten Jahren haben ähnliche Firmen auf diese Weise viele ungewollte Vertragsabschlüsse erzielt. Die Thomas Marketing GmbH, mit Sitz in Emmerich, reiht sich in eine Gruppe von Unternehmen ein, die in dieser Region mit ähnlichen Methoden für Aufsehen gesorgt haben. In diesem Artikel erläutern wir, wie die Masche der Thomas Marketing GmbH funktioniert und wie man sich gegen solche Rechnungen wehren kann.

Hintergrund zur Thomas Marketing GmbH

Erst am 1. August 2024 wurde die Thomas Marketing GmbH beim Amtsgericht Kleve ins Handelsregister eingetragen. Die Firma, mit der Adresse Arndtstraße 12, 46446 Emmerich am Rhein, hat es sich zum Ziel gesetzt, Dienstleistungen zu erbringen und Unternehmensstrategien zu entwickeln, besonders im Bereich Werbung und Verlagswesen für Geschäftskunden. Geschäftsführer ist Sebastian Thomas, Jahrgang 1988, der auch alleiniger Gesellschafter ist.

So läuft die Betrugsmasche ab

Die Vorgehensweise der Thomas Marketing GmbH ist nicht neu, jedoch weiterhin äußerst erfolgreich. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten „Cold Call“. Dabei wird behauptet, es bestehe bereits ein Vertrag, der sich mangels Kündigung verlängert habe. In einigen Fällen gibt der Anrufer sogar an, ein anderes Unternehmen zu vertreten, nicht aber die Thomas Marketing GmbH.

Das Problem ist, dass viele Angerufene überrascht sind und den Anrufer nicht erwarten, wodurch sie in der Hektik des Alltags leichter auf die Täuschung hereinfallen. Besonders wenn der Anruf auf ein Mobiltelefon erfolgt, ist es schwer, den Überblick zu behalten. Nachdem der Anrufer Vertrauen aufgebaut hat, wird der Betroffene um eine „Bestätigung“ seiner Daten gebeten. Dieser Teil des Gesprächs wird dann aufgezeichnet und später als vermeintlicher Beweis für einen Vertragsabschluss verwendet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thomas Marketing GmbH beschreiben diesen Prozess wie folgt:

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Thomas Marketing GmbH aufgezeichnet.“

Wenn der Angerufene in die Falle tappt, wird er bald mit einer hohen Rechnung konfrontiert.

Das Portal der Thomas Marketing GmbH

Wie viele ähnliche Unternehmen betreibt auch die Thomas Marketing GmbH eine Website, auf der sie ihre angeblichen Dienstleistungen anbietet. Dort wird sie als dynamischer Partner für Online-Marketing und Branchenverzeichnisse präsentiert. Sie behauptet, kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, in der digitalen Welt besser sichtbar zu sein. Zu den Vorteilen eines Branchenverzeichnis-Eintrags auf der Seite online-optimierung.com gehören angeblich eine bessere Online-Präsenz und eine gezielte Reichweite.

Unserer Erfahrung nach handelt es sich hierbei jedoch um überteuerte Dienstleistungen, die kaum den gewünschten Erfolg bringen.

Die Rechnung der Thomas Marketing GmbH

Kurz nach dem Telefonat erhalten die Betroffenen eine Rechnung, die oft völlig überraschend kommt. Darauf wird als Vertragsgegenstand ein „Business-Eintrag“ aufgeführt, inklusive Leistungen wie SEO-Optimierungen, Website-Anpassungen und KI-generierte Inhalte. Diese Maßnahmen mögen sinnvoll klingen, jedoch rechtfertigen sie in keiner Weise die geforderten hohen Beträge.

Viele Betroffene zahlen in der Hoffnung, dass die Angelegenheit damit erledigt ist – das ist jedoch nicht der Fall. In den AGB der Thomas Marketing GmbH ist eine automatische Vertragsverlängerung eingebaut, wenn nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrags eine schriftliche Kündigung erfolgt.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen, Namensrecht) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Urheberrecht beraten wir Sie im Foto- und Bildrecht und bei allen weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Im Designrecht helfen wir bei der Designanmeldung und beraten und vertreten bei Produktpiraterie. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.). Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.

Wie man sich gegen die Rechnung wehren kann

Rechnungen, die auf diese Weise entstehen, lassen sich anfechten. Unsere Kanzlei hat bereits viele Mandanten erfolgreich vor diesen Forderungen geschützt und vor unnötigen Zahlungen bewahrt.

Wenn auch Sie nach einem solchen Telefonat eine Rechnung der Thomas Marketing GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der unten verlinkten Seite, um uns Ihre Rechnung hochzuladen und Ihren Fall unverbindlich zu schildern. Wir melden uns bei Ihnen:


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