Vorsicht vor Verwaltungsverlag Service AG und Vertragsfalle aus Chur

Eine Verwaltungsverlag Service AG ansässig in Chur in der Schweiz versucht derzeit, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle zu locken. Hierbei bedient man sich Trickanrufen sowie anschließend der Übersendung eines Formulars, welches den Betroffenen in eine kostenpflichtige Vertragsfalle locken soll. Hierbei handele sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Die Verwaltungsverlag Service AG ist also der neue Stern am Himmel der Abofallenbetreiber.

Über die Verwaltungsverlag Service AG

Die Verwaltungsverlag Service AG ist erst im Jahr 2020 gegründet worden. Als Gesellschaftszweck ist angegeben Akquisition von Anzeigen und die Bearbeitung von kundenlos sowie den Satz, den Druck und den Vertrieb dieser Erzeugnisse. Es handelt sich um ein klassisches Wegwerfunternehmen, da das Stammkapital lediglich 1.000 Schweizer Franken beträgt.. Der Verwaltungsrat ist jedoch ein alter Bekannter aus der Szene. Es handelt sich um Detlef Frank Waschnick, der auch geschäftsführender Gesellschafter der CTI Collecttreuhandinkasso GmbH ist, die ebenfalls als Geldeintreiber in der Branche der Abofallenbetreiber tätig ist.

HP Verlag erscheint

HP Verlag steht mittlerweile auch häufig auf den Rechnungen des Gegners. Warum HP Verlag? Weil HP Verlag nirgends eingetragen ist und man so die Aufmerksamkeit von der Verwaltungsverlag Service AG auf eben diesen HP Verlag lenken kann. Man hofft also, bei Eingabe von HP verlag bei Google nicht direkt auf Warnungen zu treffen. HP Verlag ist aber selbstverständlich die gleiche Gaunerei!

Das Vorgehen der Verwaltungsverlag Service AG

Die Masche der Verwaltungsverlag Service AG ist uns wohl bekannt, wir haben schon zahlreiche Mandanten gegen diese Vorgehensweise verteidigt. Alles beginnt mit einem Cold Call, einem unerlaubten Werbeanruf. Dort behauptet, dass sich ein bestehender Vertrag mangels Kündigung nun verlängert habe und man nur jetzt die Möglichkeit habe, eine Kündigungsvereinbarung zu unterschreiben, damit sich die Verlängerung nicht realisiere. Manchmal wird auch behauptet, dass man von einem Verlag anrufe, mit welchem der angerufene bereits einen Vertrag unterhält. Unmittelbar nach dem Telefonat erfolgt auch die Übersendung eines ansprechenden Formulars. Diese soll der Betroffene unterzeichnen. Scharten sich jedoch das Kleingedruckte an, erlebt man sein blaues Wunder. Denn darin ist geregelt, dass man einen Anzeigenvertrag über ein Jahr und drei kostenpflichtige Ausgaben bestellt. Insgesamt soll die Unterschrift unter das Formular also ein Gesamtvolumen von 3.000 € haben. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG

Unmittelbar nach dem Telefonat kommt die Rechnung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da in eine Verwaltungsverlag Service AG bislang nicht bekannt war. Viel zu viele Adressaten der Rechnungen leisten eine Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Dabei wird leider häufig übersehen, dass noch zwei weitere Auflagen mit den selben Kosten anfallen.

Abwehr der Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG

Eine Rechnung der Verwaltungsverlag Service AG, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für Markenrecht hat unsere Kanzlei in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Wenn Sie ebenfalls ein Formular unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halt mehr auf der folgenden Website für Sie bereit. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das Sie Ihren Fall schildern und Ihre Rechnung hochladen können:

Verwaltungsverlag Service AG
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