Alarmstufe Rot vor World Company Register Utrecht Rechnung
Aktuell probiert ein World Company Register Utrecht mit Hilfe von Trickformularen an die Unterschrift von Gewerbetreibenden, Freiberufler und Unternehmern deutschlandweit zu kommen. Ihr Ziel ist es einen Vertrag gegen Bezahlung in dem World Company Register abzuschließen. Immer öfters zeigt sich dieser Trick als geläufiges Manipulationsmittel. Deshalb raten wir Ihnen davon ab solche Formulare zu unterschrieben und zurückzuschicken.
Vorstellung des World Company Registers
Geleitet wird das World Company Register von einer EU Business Services Ltd. Fälschlicherweise wird davon ausgegangen, dass ihr Sitz in Utrecht/Holland liegt, da das Postfach auf dem Trickformular diesen Anschein erweckt. Jedoch befindet sich der eigentliche Sitz in Nevis auf den Westindischen Inseln. Nevis ist eine Karibikinsel und eine regelrechte Steueroase. Aufgrund des vermeintlich sehr guten und zuverlässigen Schutzes der Privatsphäre, ist der Ansturm auf die Insel verständlicherweise groß. Denn dieser Ort bietet den Menschen, die hinter der Manipulation stecken, ein womöglich gutes Versteck. Aufgrund des Ortes ist es deshalb wichtige, dass keine Zahlungen an die EU Business Services Ltd. getätigt werden. Denn der Klageweg ist wegen der vereitelten Zustellungen sehr problematisch. Anhand dieses Unternehmens zeigt sich wieder einmal, wie erfinderisch Unternehmer sind, um die Gesellschaft zu manipulieren und sie mit Vertragsfallen belasten.
Die Manipulationsmethode des World Company Registers
Wie so oft fängt die Manipulation mit einer rechtswidrigen Mailwerbung in seinem Postfach an. Damit ein Eintrag der Firma beim World Company Register für die Jahre 2023/2024 sichergestellt werden kann, wird gefordert, dass das angefügte Formular im Anhang ergänzt, ausgedruckt und zurückgeschickt wird. Zunächst einmal scheint das Trickformular harmlos, denn es wird lediglich gefordert, seine Daten einzugeben. Die Erwähnung: „UPDATE IS FREE OF CHARGE“ erweckt auch den Eindruck, dass der Eintrag bei dem World Company Register kostenlos sei. Dem ist aber nicht so. Denn am Ende des Formulars wird aufgeführt, dass der Nutzer mit seiner Unterschrift einen dreijährigen Vertrag eingeht, der ihn jährlich 995 € kosten wird. Zusammengerechnet sind es fast 3.000 €, die mit der Unterschrift einhergehen. Wir sind der Meinung, dass Sie so viel zu viel Geld für einen unbedeutsamen Eintrag ausgeben würden. Der Eintrag soll laut der E-Mail auf der Webseite worldcompanyregister.org erfolgen. Eine International Directories Ltd auf den Cayman Islands soll dieses Register womöglich betreiben. Leider sind die Informationen sehr spärlich, weshalb nichts Genaues dazu gesagt werden kann. Aber damit ist noch nicht genug, denn das Trickformular beinhaltet sogar noch eine Verlängerungsklausel. Wenn die Kündigung nicht zwei Monate vor Vertragsende erfolgt, dann wird der Vertrag zwangsläufig um ein weiteres Jahr verlängert. Bedauerlicherweise kommt diese Taktik in der letzten Zeit immer häufiger vor und entpuppt sich als erfolgreiche Methode.
Rechnung vom World Company Register
Direkt, nachdem das Opfer das Formular zurückgesendet hat, erreicht ihn die erste Rechnung. Die Reaktion der meisten Menschen ist gleich: Sie sind fassungslos, denn sie wussten nicht, dass sie mit dem Abschicken des Formulars einen Vertrag mit dem World Company Register geschlossen haben. Die Mehrheit der Betroffenen handeln dann nach ihrem ersten Instinkt und überweisen die ersten 995 €. Denn sie hoffen, dass sie danach friedlich weiterleben können. Da der vermeintlich geschlossene Vertrag jedoch über drei Jahre geht, ist der Spuk mit der ersten Zahlung aber noch nicht vorüber.
World Company Register: Widerruf oder Kündigung?
Die Gewerbetreibenden haben kein Recht zum Widerruf. Dabei handelt es sich um einen bekannten Denkfehler. Aber was sollen Opfer dieser Masche nun tun? Als erstes sollten Sie auf alle Fälle eine Kündigung einreichen, da sonst der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert wird. Wir empfehlen Ihnen den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Rechtswidriges Formular = rechtswidriger Vertrag?
Viele Menschen denken irrtümlich, dass Mailwerbungen im Geschäftsverkehr legitim sind. Jedoch ist dies nur dann der Fall, wenn spezielle Voraussetzungen gegeben sind. Eine davon wäre zum Beispiel eine Einwilligung in diese Werbung. Deshalb ist das ungefragte Zusenden von Mailwerbung rechtswidrig. Die Annahme, dass wegen der Rechtswidrigkeit der Mailwerbung auch der Vertrag rechtswidrig ist, entspricht aber nicht den Tatsachen. Allerdings gibt es unzählige weitere Anhaltspunkte, mit denen der Vertrag angegriffen werden kann.
Inkasso droht
Falls die Zahlung nicht erfolgt, hat die EU Business Services Ltd. den Ruf, dass sie ein fragwürdiges und ominöses InkassoWorld Company Register mit dem Namen Waldberg & Hirsch beauftragt. Jedoch hat auch das InkassoWorld Company Register keine Superkräfte, ganz im Gegenteil. Dafür muss aber unbedingt die richtige Erklärung abgegeben werden. Die Grenzen und Befugnisse des InkassoWorld Company Registers haben wir in einem speziellen Artikel zusammengefasst: INKASSO – Wahrheit und Mythos.
Abwehr der Rechnung von World Company Register
Da unsere Kanzlei über breite kenntnisse mit solchen Gegnern verfügt, konnten wir in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten vor solchen Manipulationen und hohen Zahlungen beschützen. Dies zeigt sich auch in unseren Google-Bewertungen: Erfahrungen mit Abofallen! Haben Sie auch ein solches Trickformular unterschrieben und wenig später eine Rechnung in den Händen gehalten? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind für Sie da, vertreten Sie schnell, kompetent und deutschlandweit. Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen zu der Masche: