Eine Cleverer GmbH Konstanz, August-Borsig-Straße 9 und ihr Geschäftsführer Johann Heinrich Thomas Grausam versuchen derzeit, mit einer DEVEGE D.O.O. aus Skopje, Nordmazedonien kostenpflichtige Verträge zu ergattern. Dabei bedient man sich Trickanrufen und anschließend eines Trickformulars, mit welchem der Betroffene in eine kostenpflichtige Vertragsfalle gelockt werden soll. Ziel sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer in ganz Deutschland.
Wer ist die Cleverer GmbH?
Die Cleverer GmbH wird seit dem Jahr 2020 im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg, Aktenzeichen HRB 722318 geführt. Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung werbender Unternehmen, die Konzeptionisierung und Umsetzung von Werbekampagnen, das Entwickeln und die Vermarktung von Werbeträgern, Konzept und Umsetzung von Promotion, das Herstellen und Vertreiben von Werbebroschüren, Werbeplakaten, Fahrzeugwerbung, Sportwerbung, Radio.- und Fernsehwerbung sowie der Verkauf von Insertionen-Anzeigen und Werbeschaltungen im on.- und offline Bereich, der Vertrieb von Werbeartikeln, der Betrieb und die Vermarktung von Internetportalen und Onlineshops, die Realisierung und der Vertrieb von Internet- bzw. Telefonzugängen, auf dem gesamten europäischen Markt. Die Ausführung, die Umsetzung und der Vertrieb erfolgt über Handelsvertretungen, freie Mitarbeiter oder fest angestellte Mitarbeiter bzw. beauftragte Drittunternehmen (Subunternehmen). Als Geschäftsführer der Cleverer GmbH ist der im Jahre 1967 geborene Johann Heinrich Thomas Grausam eingetragen. Das Stammkapital des Unternehmens beträgt 30.000 €.
Und wer ist die DEVEGE D.O.O.
Die DEVEGE D.O.O. Ist ein wichtiger Bestandteil der Masche der Cleverer GmbH. Über dieses Unternehmen Ist nur wenig bekannt, angeblich hat es seinen Sitz in Skopje Nordmazedonien. Ob dies aber tatsächlich so ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Die hier angewandte Vorgehensweise ist aber immer darauf angelegt, dass die Trickformulare von einem ausländischen Unternehmen, hier die DEVEGE D.O.O. versandt werden, damit eine entsprechende Werbung gerichtlich nicht untersagt werden kann.
Die Masche der Cleverer GmbH und DEVEGE D.O.O.
Die Masche ist altbekannt. Alles beginnt mit einem Trickanruf. Ziel dieses Anrufs sind Unternehmen, die eine Werbeanzeige in einem örtlichen Anzeigenblatt geschaltet haben. Der Anrufer behauptet, dass man von genau diesem Verlag anrufe, mit dem der Betroffene bereits einen Anzeigenvertrag unterhält. Für das Erscheinen der nächsten Auflage sei es ganz wichtig, möglichst schnell die Druckfreigabe zu erteilen, wobei ein entsprechendes Formular unmittelbar zugesandt wird. Das passiert dann auch. Es wird ein Formular übersandt, in welches die von den Betroffenen erstellte Anzeige einkopiert ist, damit dieser keinen Verdacht schöpft. Der Anrufer macht großen Druck, dass der Anzeigenauftrag sofort unterschrieben und zurückgesandt werden muss. Der Betroffene geht davon aus, dass es sich tatsächlich um den Anzeigenvertrag handelt, den er bereits mit seinem Vertragspartner unterhält. Unterschreibt er das Formular und sendet dieses zurück, sitzt er in der Vertragsfalle. Betrachtet man das Kleingedruckte in dem Formular, so bestellt der Unterzeichner drei kostenpflichtige Ausgaben einer Bürgerinfobroschüre. Jede dieser Auflagen soll mehr als 1.300 € kosten, weswegen der Gesamtvertrag ein Volumen von knapp 4.000 € haben soll. Weiterhin ist in dem Formular aufgeführt, dass sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Es wird quasi durch die Blume angekündigt, dass später auch die Cleverer GmbH ins Spiel kommt. Denn in dem Formular heißt es weiterhin, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, bestehende Verträge/Forderungen jederzeit ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen und abzutreten. Der Auftraggeber soll bereits in die Vertragsübertragung einwilligen.
Rechnung der Cleverer GmbH
Exakt 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung und Rücksendung erfolgt die Rechnung der Cleverer GmbH. 14 Tage deshalb, weil die DEVEGE D.O.O. dem Betroffenen ein entsprechendes Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung einräumt. Das Problem dabei ist jedoch, dass den meisten Betroffenen der Schmu erst auffällt, wenn sie die Rechnung in den Händen halten. In der Rechnung wird dann zunächst für die Unterstützung bei der Realisierung der Bürger-Informations- Maßnahme gedankt und dann Anzeigenfelder, Satzpauschale und Farbpauschale in Rechnung gestellt. Hier kommt schnell ein Betrag von über 1.000 € zustande. Weiterhin wird ein Korrekturabzug mitgesandt, der nur bei Korrekturen ausgefüllt und an die Cleverer GmbH geschickt werden soll.
Mangelhafte Leistungen
Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine solche Bürgerinfobroschüre irgendeinen positiven Effekt auf die Kundenakquisition haben kann. Unserer Meinung nach ist die in den Trickformular beschriebene Leistung auch viel zu unbestimmt, um dabei einen wirksamen Vertragsschluss zu konstruieren.
Selbstdarstellung der Cleverer GmbH
Auf ihrer Website stellt sich die Cleverer GmbH als Cross-Media-Marketing-Agentur der nächsten Generation mit Sitz in Konstanz dar. Sie bietet angeblich die Bereitstellung von online-Marketing-Kampagnen für Unternehmen und soziale Medien an. Dabei handelt es sich um die üblichen Übertreibungen, welche von Abofallenbetreibern gerne hergenommen werden, um sich einen vermeintlich seriösen Anstrich zu geben.
Abwehr der Rechnung der Cleverer GmbH
Eine Rechnung der Cleverer GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls ein Trickformular der DEVEGE D.O.O. unterschrieben und eine Rechnung der Cleverer GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.