Eine Mediakonzept Werbeagentur e.K., Salinenblick 25, 55543 Bad Kreuznach und ihr Geschäftsführer Dirk Steinhagen versuchen derzeit, mit Vertreterbesuchen und Trickformularen bei Angehörigen gesundheitsbezogener Berufe auf Kundenfang zu gehen. Ziel ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über eine angebliche Gesundheitsinfobroschüre für Bürger, Betroffene und Angehörige. Die Masche der Mediakonzept Werbeagentur e.K. ist uns in zahlreichen Abwandlungen seit vielen Jahren bekannt.
Über die Mediakonzept Werbeagentur e.K.
Die ST Mediakonzept Werbeagentur e.K. ist bereits im Jahre 2010 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach (HRA 3013) eingetragen worden. Inhaber ist Dirk Steinhagen, der uns im Zusammenhang mit Abofallen zuvor noch nicht in Erscheinung getreten ist. Bemerkenswert ist, dass es sich hier um einen eingetragenen Kaufmann handelt und nicht – wie sonst in der Branche üblich – um eine GmbH oder eine UG.
Die Masche der Mediakonzept Werbeagentur e.K.
Die ST Mediakonzept Werbeagentur e.K. schickt Vertreter zu Angehörigen der Gesundheitsbranche wie zum Beispiel Apotheken etc. Der Vertreter macht einen geschäftigen Eindruck und berichtet von einer Gesundheitsbroschüre, die lokal ausgeteilt wird, wobei es sich um eine einmalige Angelegenheit handele. Dabei füllt der Vertreter das entsprechende mitgeführte Formular aus, in welchem er die Anzeigenpreise notiert. Vor den Augen des Betroffenen trägt er auch noch Dinge ein wie zum Beispiel „10 % Rabatt!“ und kreuzt den fett gedruckten Passus „der Anzeigenvertrag bedarf keiner schriftlichen Kündigung; eine automatische Verlängerung des Vertrages wird nicht gewünscht.“ an. Damit suggeriert der Vertreter genau das, was er dem Betroffenen vorher schon im Gespräch erklärt hat, nämlich dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt. Möchte der Betroffene sich das klein Gedruckte durchlesen, wird er mehr oder weniger davon abgehalten und ihm wird mitgeteilt, dass das schon alles in Ordnung sei. Schließlich wird der Betroffene noch gebeten, einen Stempel und eine Unterschrift unter das Dokument zu setzen. Kurz darauf ist der Vertreter auch schon wieder weg.
Inhalt des Formulars
Die Problematik liegt darin, dass der Betroffene gar nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommt, sich das klein Gedruckte in den Trickformular durchzulesen. Darin ist aufgeführt, dass die oben genannten Preise jeweils die Nettopreise für je eine Veröffentlichung darstellen. Für jede weitere Veröffentlichung sollen die aufgeführten Preise erneut in Rechnung gestellt werden. Weiterhin wird ausgeführt, dass der Anzeigenvertrag zunächst für zwei Jahre läuft und jährlich drei kostenpflichtige Veröffentlichungen beinhaltet. Insgesamt möchte die Mediakonzept Werbeagentur e.K. also 6 Auflagen der sogenannten Gesundheitsinfobroschüre berechnen. Da pro Auflage ein Betrag von ca. 800 € fällig werden soll, handelt es sich hier um ein Gesamtvolumen ca. 5.000 €. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach höchst fragwürdige Werbeleistung. Weiterhin wird geregelt, dass der Anzeigenauftrag sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn vom Auftraggeber nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs bei der Mediakonzept Werbeagentur e.K. schriftlich gekündigt wird. Der verbindliche Auftraggeber wird hier also mit einem sehr klein gedruckten Fließtext erschlagen und ihm wird nicht mal die Zeit eingeräumt, diesen in Ruhe zu studieren. Durch die Behauptung des Vertreters, das sich um eine einmalige Aktion handelt und vor den Augen des troffen angekreuzt wird, dass eine automatische Verlängerung des Vertrages nicht gewünscht wird, wird der Betroffene in Sicherheit gewogen. Von dem Umstand, dass hier direkt 6 Auflagen zum Preis von ca. 5.000 € bestellt werden, erwähnt der Vertreter dabei natürlich kein Wort.
Rechnung der Mediakonzept Werbeagentur e.K.
Unmittelbar darauf erfolgt die Rechnung der Mediakonzept Werbeagentur e.K.. Hier werden dann unterschiedliche Posten wie Nettoanzeigenpreis, Satzkosten und Reprokosten, Fahrtkosten, QR-Code Erstellung und Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt. Zahlbar ist der Rechnungsbetrag binnen kurzer Frist auf das dort angegebene Konto.
Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei
Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Urheberrecht beraten wir Sie im Foto- und Bildrecht und bei allen weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.). Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.
Abwehr der Rechnung der ST Mediakonzept Werbeagentur e.K.
Eine Rechnung der Mediakonzept Werbeagentur e.K., die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Die Vorgehensweise, welche wir beschrieben haben, deutet auf eine arglistige Täuschung des Mitarbeiters hin, der den Betroffenen zu einem Vertragsschluss bestimmt hat. Darüber hinaus fehlen unserer Meinung nach wichtige Vertragsbestandteile, die sich aus dem Formular nicht ergeben. Weiterhin ist überhaupt die Frage, ob es sich um eine werthaltige Werbemaßnahme handelt, woran wir arge Zweifel haben. Wenn Sie also ebenfalls einen unliebsamen Vertreter Besuch und im Anschluss einer Rechnung der ST Mediakonzept Werbeagentur e.K. erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Als Anwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich, wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auch hier für Sie bereit: