Vorsicht vor AZZ Dienstleistungen UG und Deutsches Medienportal

Eine AZZ Dienstleistungen UG, Winterhuder Weg 29, 22085 Hamburg und ihr Geschäftsführer Süheyla Sükeyne Akkaya gehen derzeit für ein Deutsches Medienportal auf Kundenjagd. Dies geschieht mit sogenannten Cold Calls, also unerlaubten Werbeanrufen. Ziel sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige sämtlicher Branchen. Diese Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren als sehr beliebt und erfolgreich erwiesen, so dass sie immer mehr Nachahmer findet.

Wer ist die AZZ Dienstleistungen UG

Die AZZ Dienstleistungen UG ist erst im Dezember 2021 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Hamburg eingetragen worden. Das Stammkapital beträgt 500 €, es handelt sich also um eine klassische Wegwerffirma. Als Geschäftsführer fungiert der im Jahre 1997 geborene Süheyla Sükeyne Akkaya, der uns im Zusammenhang mit Abofallen bislang noch nicht untergekommen ist. Es ist aber üblich für Unternehmen der Branche, einen Strohmann als Geschäftsführer zu installieren, um die tatsächlichen Hinterleute zu decken. Davon gehen wir auch bei der AZZ Dienstleistungen UG aus. Ausweislich der Handelsregistereintragung ist Gegenstand des Unternehmens die Gebäudereinigung sowie die Produktion und Herausgabe von Telefonverzeichnissen und Online-Branchenbüchern, ebenso die Perfektionierung von Online-Visitenkarten für gewerbliche Einträge, Erstellung von Internetauftritten, die Beratung von Unternehmen sowie damit zusammenhängende Auftragsvermittlungen, die keiner Genehmigung bedürfen. Hier kommt dann das Deutsches Medienportal ins Spiel.

Die Masche der AZZ Dienstleistungen UG

Die Masche der AZZ Dienstleistungen UG ist altbekannt und erfreut sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit. Das hat zur Folge, dass immer mehr Unternehmen diese Masche übernehmen und der Telefonterror bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen nicht aufhört. Alles beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einem sogenannten Cold Call. Der Anrufer behauptet, dass er von Google anrufe oder dass es um den Google-Eintrag des angerufenen Unternehmens gehe. Manchmal wird auch behauptet, dass bereits ein Vertrag bestehe, der sich mangels Kündigung und verlängert habe. Das tückische an solchen Anrufen ist, dass sich der Angerufene eines solchen Anrufs nicht versieht und er sich gerade in einer Situation befindet, in welcher er mit einem solchen Anruf nicht rechnen muss. Ihm gegenüber sitzt ein geschulter Anrufer, der genau diese Schwäche auszunutzen weiß. Hat der Anrufer erst mal das Vertrauen des Betroffenen geweckt, findet eine angebliche Datenabfrage statt. Hier soll der Angerufene möglichst häufig mit JA antworten. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet und soll anschließend dazu dienen, einen Vertragsschluss zu beweisen und den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Gerne werden solche Mitschnitte dann auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren vorgelegt und somit behauptet, dass der vermeintliche Kunde einen solchen Eintrag in dem Deutsches Medienportal ja gewollt habe.

Deutsches Medienportal – niemand braucht das

Wie die meisten Abofallenbetreiber unterhält auch die AZZ Dienstleistungen UG ein Internetverzeichnis, welches sie Deutsches Medienportal nennt. Dort würden großspurige Versprechungen gemacht, wonach man mit dem Branchenverzeichnis von Deutsches Medienportal Unternehmen schneller finden soll. Weiterhin geriert man sich dort als Partner auf Augenhöhe, der seinen vermeintlichen Kunden das Thema SEO näher bringt und in Spezialthemen beratend und justierend zur Seite stehen soll. Weiterhin wird behauptet, dass individuelle Webentwicklung auf die eigenen Bedürfnisse sowie App-Entwicklungen und andere Dinge stattfinden sollen. Unserer Meinung nach ist das alles nicht die Wahrheit. Das Deutsches Medienportal knüpft also an Punkten an, die für Unternehmen grundsätzlich interessant sind, nämlich die bessere Auffindbarkeit im Internet. Jedoch können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass man über das Deutsches Medienportal auch nur einen Kunden generieren kann. Sucht man in dem Deutsches Medienportal beispielsweise nach den Begriffen Rechtsanwalt und München, erhält man keinen einzigen Treffer. Insofern ist fraglich, inwiefern das Deutsches Medienportal tatsächlich dazu beitragen soll, entsprechende Unternehmen oder Dienstleister zu finden.

Rechnung der AZZ Dienstleistungen UG

Unmittelbar nach dem Telefonat kommt die Rechnung der AZZ Dienstleistungen UG für einen Eintrag im Deutsches Medienportal. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bewusst war, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Ausweislich der Rechnungen wird ein Firmeneintrag in dem Deutsches Medienportal berechnet. Als Steuernummer wird auf der Rechnung die 47/003/04588 angegeben. Auf der Rückseite der Rechnungen sind dann noch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AZZ Dienstleistungen UG abgedruckt. Hier wird nochmals klar, wie der Vertrag in dem Deutsches Medienportal zustande kommt. Danach kommt ein Eintrag in dem Firmenverzeichnis erst dann zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber einem Mitarbeiter der AZZ Dienstleistungen UG den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Auf der Website der AZZ Dienstleistungen UG finden sich noch weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, in die eine Verlängerungsklausel eingearbeitet ist. Demnach verlängert sich der Vertrag für einen Eintrag im Deutsches Medienportal jeweils um eine weitere Laufzeit, falls er nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird. Hier ist also höchste Vorsicht geboten, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert. Weiterhin ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, dass sich der Kunde mit künftigen Anrufen einverstanden erklärt, welche den Bereich der Internetwerbung, und zwar Einträge auf Webseiten, Suchmaschinenoptimierung und Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings in Suchmaschinen abdecken. Inwiefern eine solche Einwilligung wirksam ist, sei einmal dahingestellt.

Deutsches Werbeportal – man nennt sich um

Die Unternehmen dieser Branche mögen unsere Berichterstattung nicht. Findet man bei Google zu viele Warnungenm, nennt man sich einfach um. Nicht die AZZ Dienstleistungen UG, sondern das Synonym, unter dem man auftritt. Aus Deutsches Medienportal wird dann mal schnell Deutsches Werbeportal und schon sind die Warnungen nicht mehr auffindbar. Natürlich gilt auch für Deutsches Werbeportal: lassen Sie sich auf kein Telefongespräch ein, zahlen Sie keine Rechnung, lassen Sie sich beraten!

Inkasso durch City Inkasso GmbH

Wer nicht zahlt, bekommt Post von der City Inkasso GmbH. Dieses Unternehmen versucht, die Forderungen mit Nachdruck beizutreiben. Spätestens jetzt ist richtiges Handeln geboten, dann muss man auch keine Sorge vor einem Eintrag in SCHUFA & Co. haben. Inkassonunternehmen dürfen übrigens wesentlich weniger als gemeinhin angenommen. Hierzu empfehlen wir unseren Artikel Inkassounternehmen – Mythos und Wahrheit.

Abwehr der Rechnung der AZZ Dienstleistungen UG

Eine Rechnung der AZZ Dienstleistungen UG für einen Eintrag im Deutsches Medienportal, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Diese Vorgehensweise bietet zahlreiche Anhaltspunkte, die solche Verträge angreifbar machen. Als Anwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Wenn Sie also ebenfalls einen solchen Trickanruf der AZZ Dienstleistungen UG für einen Eintrag im Deutsches Medienportal erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weiter Informationen finden Sie auch hier:

AZZ Dienstleistungen UG

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