Vorsicht vor Suchmaschinen Service GmbH Kleve und Telefonfalle

Eine Suchmaschinen Service GmbH, Worcester Straße 104, 47533 Kleve und ihr Geschäftsführer Lukas Verweyen gehen derzeit mit der beliebten Telefonmasche auf Kundenfang. Ziel sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer sämtlicher Branchen. Diese Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit erfreut, da sie offenbar sehr erfolgreich ist. Auch die Protagonisten, welche diese Masche aufgesetzt haben, sind uns bestens bekannt.

Wer ist die Suchmaschinen Service GmbH?

Die Suchmaschinen Service GmbH ist im November 2020 in Emmerich am Rhein gegründet worden und hat ihren Sitz dann im Dezember 2020 nach Kleve verlegt. Geschäftsführer ist Lukas Verweyen, der uns im Zusammenhang mit Abofallen jedoch noch nicht untergekommen ist.

Die Vorgehensweise erinnert sehr an ähnliche Maschen, über die wir bereits hier und hier ausführlich berichtet haben. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen und Unternehmensstrategien, Werbung und Verlagswesen im B2B Bereich. Das Stammkapital beträgt 30.000 €, was dafür spricht, dass diese Unternehmung auf Dauer angelegt ist im Gegensatz zu UGs, die normalerweise ein deutlich geringeres Stammkapital aufweisen. Auf ihren Internetauftritten stellt sich die Suchmaschinen Service GmbH als Expertin für Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Content-Marketing und das Löschen von negativen Bewertungen dar. Zudem gibt das Unternehmen an, die Reichweite ihrer Kunden im Internet zu erhöhen und die Unternehmen entsprechend sichtbar zu machen.

Weiterhin ist auffällig, dass die Handelsregistereintragung von der Notarin Renate Lensing vorgenommen wurde, deren Kanzlei (insbesondere Rechtsanwalt Frank Nass) mit der UPA Verlags GmbH ebenfalls einen Abofallenbetreiber gerne auch gerichtlich vertritt. Diese Recherchen bestätigen mal wieder, dass in dieser Branche  viele Hinterleute immer wieder auftauchen und miteinander im Zusammenhang stehen.

Die Masche der Suchmaschinen Service GmbH

Die Masche der Suchmaschinen Service GmbH ist altbekannt und sehr beliebt. Mittels eines unerlaubten Werbeanrufs, eines sogenannten Cold Calls werden Gewerbetreibende, Freiberufler oder Selbständige kontaktiert. Ihnen wird vorgegaukelt, dass es bereits einen bestehenden Vertrag gebe, der sich nun verlängern würde oder dass es um den Google Eintrag des Unternehmens bzw. deren Bewertungen geht. Die Legende ließe sich hier immer weiter spinnen, die Anrufer haben stets eine passende Geschichte parat, um das Vertrauen des Angerufenen zu erwecken. Ist das einmal geschehen, wird in einem zweiten Gespräch oder am Ende des Gesprächs eine angebliche Datenabfrage durchgeführt, in der der angerufene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Hier wird ihm dann ein Vertragsschluss untergeschoben. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet, um den Betroffenen anschließend damit unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. Es wird behauptet, dass man vor Gericht mit einer solchen Bandaufnahme verlieren wird und es besser sei, direkte Zahlungen zu leisten. Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Alles ein großer Bluff

Die ganze Vorgehensweise ist ein großer Bluff.  Dies ergibt sich übrigens auch schon aus den Google-Bewertungen der Suchmaschinen Service GmbH. Diese stammen unserer Meinung nach sicherlich nicht von tatsächlichen Kunden sondern scheinen gekauft zu sein. Da finden sich z.B. Bewertungen wie:

„Das ist so ein unglaubliches Unternehmen. Ich arbeite seit mehreren Jahren mit ihnen zusammen und war immer von allen dort beeindruckt. Mein Kundenstamm wächs ständig und mein Geschäft blüht. Sie geben mir das Gefühl, mehr als nur ein Kunde zu sein. Ich kann diese Leute nur empfehlen!“

„Unser Unternehmen verwendet Suchmaschinen Service seit 2019 und ich kann nicht genug über ihre Ergebnisse, ihren Service und die Ergebnisse für unser Geschäftswachstum sprechen. Suchmaschinen Service hat unsere Marke auf Seite 1 für wettbewerbsfähige Branchenphrasen gegen Großbanken und große Hypothekenaggregatoren konsequent eingestuft. Dies hat den richtigen qualitativ hochwertigen Traffic für unseren Service generiert und mit anderen empfohlenen und implementierten Taktiken zu qualitativ hochwertigen Conversions und Sales Leads gegenüber unseren Mitbewerbern geführt. Das Team von Suchmaschinen Service informiert uns über unseren Kampagnenfortschritt und ich empfehle sie anderen Unternehmen, die ihre Lead-Kanäle und das allgemeine Wachstum verbessern möchten.

„Wir verwenden seit ein paar Jahren Suchmaschinen Service. Seither haben wir eine stetige Zunahme unserer Google-Präsenz erlebt, da viele Keywords auf der ersten Seite von Google konsistent sind. Mit so vielen dubiosen SEO-Firmen, die die Welt versprechen und nicht mehr liefern, sobald sie sich anmelden, ist Suchmaschinen Service vertrauenswürdig, ethisch und immer extrem professionell. Sie waren ein wichtiger Partner von uns nicht nur für die SEO-Ergebnisse, die sie bieten, sondern auch für ihr Engagement, etwas für kleine Unternehmen wie unseres zu bewirken. Danke an das gesamte Team und speziell an Lukas Verweyen.“

Solche Bewertungen verwundern doch sehr vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen erst Ende des Jahres 2020 gegründet worden ist. Diese Bewertungen und weitere sprechen also dafür, dass sie nicht von tatsächlichen Kunden stammen.

Suchmaschinenauskunft.com braucht niemand

Wie viele andere Abofallenbetreiber unterhält auch die Suchmaschinen Service GmbH ein Portal, welches sie Suchmaschinenauskunft.com  nennt. Unserer Meinung nach handelt es sich dabei jedoch um ein völlig nutzloses Portal. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass man über dieses Portal auch nur einen einzigen Kunden generieren kann. Wir haben das Portal heuten am 8. März 2022 getestet. Sucht man einen „Arzt“ in „München“, erhält man als Ergebnis die Anmerkung „Whoops! Something went wrong.“   Insofern ist dieses Portal völlig unmaßgeblich im Vergleich zu anderen großen Branchenportalen. Die Realität hat jedenfalls nicht mit den vollmundigen Versprechungen zu tun, welche die Suchmaschinen Service GmbH auf ihrer Website verbreitet. Das Portal suchmaschinenauskunft.com meint jedenfalls, dass ein Eintrag dort einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern bringen soll. Wir können uns das jedenfalls nicht vorstellen. Investiert man die Summen, welche durch einen solchen Eintrag bei Suchmaschinenauskunft.com fällig werden, in andere Werbemaßnahmen, sollten diese wesentlich erfolgversprechender sein als der hier angebotene Eintrag.

Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH

Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihm nicht bekannt war, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Hinsichtlich der Kosten geht man auch direkt in die Vollen, indem mehrere tausend Euro berechnet werden für eine unserer Meinung nach wertlose Gegenleistung. Ausweislich der Rechnung werden die folgenden Dienstleistungen berechnet: Datenprüfung / rechtliche Abklärung zur Erhebung kundenbezogener Daten, Sichtung und Recherche von werbewirksamen Informationen, Erstelleung einer Firmen-Website, Full – Service – Änderungen und Erweiterung der Website, Onpage-, Onsite- und Offsite-Optimierung, Premiumanzeige bevorzugte Ergebnisanzeige und rotierende sichtbare Startseitenanzeige. Weiterhin ist der Rechnung ein sog. „Kaufmännisches Bestätigungsschreiben“ beigefügt. Dort sind dann die angeblich vereinbarte Leistung, der berechnete Pauschalpreis, die Laufzeit sowie ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suchmaschinen Service GmbH aufgeführt. Schließlich findet sich im Anhang der Rechnung noch ein Ausdruck der Landingpage.

Zahlungserinnerungen

Es gehört zum Geschäftsmodell dieser Unternehmen, ihre offenen Forderungen mit Nachdruck beizutreiben. Zahlt man also nicht innerhalb der gesetzten Frist, erfolgen entsprechende Zahlungserinnerungen. Darin wird mitgeteilt, dass keine weiteren Aufforderungen erfolgen werden und sie Suchmaschinen Service GmbH von ihren rechtlichen Möglichkeiten gebrauch machen wird, wenn eine Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgt. Weiter wird mitgeteilt, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Betroffenen gehen werden.

Beliebter Trick: die Ratenzahlung

Betroffene teilen uns mit, dass sie nach Erhalt der Rechnung bei der Suchmaschinen Service GmbH angerufen haben, um die Angelegenheit zu klären. Dabei ist ihnen dann eine Ratenzahlung angeboten worden. Natürlich – wie soll es anders sein – wird dieses Gespräch dann ebenfalls aufgezeichnet. Der Gegner kann sich damit auf den Standpunkt stellen, dass eine Anfechtung nun nicht mehr möglich sei, da ja ein neuer Vertrag abgschlossen wurde bzw. kein Täuschungsmoment mehr vorliegt. Ob das vor Gericht stichhaltig ist, ist fraglich. Allerdings handelt es sich dabei um eine beliebte Vorgehensweise zur Festigung der eigenen Rechtsposition. Wir warnen daher ausdrücklich davor und können nur empfehlen, keinesfalls die Zustimmung zur Aufzeichnung von Telefonaten zu erteilen.

Inkasso durch ETI Experts

Leistet man keine Zahlungen, wird die ETI Experts GmbH mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. ETI Experts teilen in ihrem Anschreiben mit, dass ihr Auftraggeber, die Suchmaschinen Service GmbH, Worcester Straße 104, 47533 Kleve noch keinen Zahlungseingang der geltend gemachten offenen Forderungen verbuchen konnte. Weiterhin wird mitgeteilt, dass man sich mit der Begleichung der Forderung bereits im Zahlungsverzug befinde und ETI Experts ein registrierter Rechtsdienstleister sei der vorliegend ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. Weiterhin wird auf die beigefügte SCHUFA-Information verwiesen. Spätestens jetzt sollte man aktiv werden und gegen die Forderungen vorgehen. Die Hürden der Meldung an die SCHUFA sind zwar hoch, dennoch sollte man die Problematik nicht auf die leichte Schulter nehmen, um entsprechende Nachteile zu verhindern. Hintergründe zur Frage, was Inkassobüros dürfen und was es mit der SCHUFA auf sich hat, erfahren Sie in unserem Artikel „Inkassounternehmen – was dürfen sie und was nicht?

Mandanten über uns

Wir haben schon zahlreiche Mandanten erolgreich gegen die Suchmaschinen Service GmbH vertreten, was sich auch in unseren Google-Bewertungen widerspiegelt:

„Unglaublich schnelle Bearbeitung und erfolgreiches Ergebnis. Alle Forderungen der Gegenpartei wurden nach nur einem Schreiben fallengelassen. Danke Danke Danke“

„Ich kann eigentlich nur ein Loblied pfeifen!!!!!!!!!!! Letzten Samstag zu Tode betrübt, da ich eine fette, fette Rechnung eines Telefondealers bekommen hatte. “ Vorsicht vor Anrufen der Suchmaschinen Service GmbH !!!!!!“ Heute, keine Woche später, von diesen zwielichtigen Gesellen eine Gutschrift zu meiner Rechnung bekommen. Hatte und hätte auch nicht bezahlt, aber so sichere Sache, dass. Mal schnell fünfeinhalb Riesen gespart. Diese Kanzlei kann ich nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank, LG, ein sehr glücklicher Klient.“

„1 A Leistung! Vielen Dank an das Team für das schnelle und professionelle Beheben unseres ‚Problems‘!“

„Ich bin sehr froh, das mir vom VFP diese Kanzlei empfohlen wurde. Ich wurde schnell, kompetent und erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Forderung der Suchmaschinen Service GmbH vertreten, die mir eine Webseite in Rechnung stellen wollte, die mich nicht interessiert.“

„Sehr schnell und unbürokratische Hilfe bei ungerechtfertigter Rechnungsstellung/Betrugsmasche Google-Eintrag. Jederzeit wieder!“

Auch Österreich betroffen

Bei uns melden sich auch Mandanten aus Österreich, die auf die Masche der Suchmaschinen Service GmbH hereingefallen sind. Das Unternehmen versucht also, auch im benachbarten Ausland mit der Googlemasche kostenpflichtige Verträge zu ergattern. Betroffene Unternehmen sollten diese Rechnungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, man kann sich dagegen zur Wehr setzen. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Österreich, der Schweiz und weiteren Ländern.

Suchmaschinen Service GmbH Widerruf?

Widerruf ist bei der Abwehr der Forderungen der falsche Rechtsbehelf. Ein Recht zum Widerruf gibt es lediglich bei Fernabsatzverträgen, nicht jedoch im B2B-Verkehr. Widerruf oder Widerspruch sollte also nicht erklärt werden.

Abwehr der Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH

Eine Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH, die auf die oben genannte Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls eine solche Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner die Forderungen gegenüber unseren Mandanten storniert. Weitere wichtige Informationen halten wir auch unter dem nachfolgenden Link für Sie bereit:

Suchmaschinen Service GmbH


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2 Pings/Trackbacks für "Vorsicht vor Suchmaschinen Service GmbH Kleve und Telefonfalle"
  1. […] bekannt, da er u.a. bei den Unternehmungen Firmenauskunft P.U.R. GmbH, deal up / clever gefunden, Suchmaschinen Service GmbH und SEO Medien GmbH mitwirkt. Diese Unternehmungen führen ähnliche Maschen durch wie CEOTECC. Das […]

  2. […] welche der Gesellschafter Alexander Peters auch in weiteren Unternehmungen wie CEOTECC oder der Suchmaschinen Service GmbH so oder ähnlich […]

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