Brancheneintrag Baden-Württemberg: Vorsicht vor Mail und Fax mit Vertragsfalle

Brancheneintrag Baden-Württemberg steht auf den Trickformularen, die derzeit bei unzähligen Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen per Fax oder Mail eingehen. Was auf den ersten Blick wie ein Abgleich eines kostenlosen Branchenbucheintrags aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als teure Vertragsfalle, wenn man das Formular unterzeichnet und zurücksendet.

Trickformular von Brancheneintrag Baden-Württemberg

Das Trickformular ist so aufgemacht, dass nach einem Einleitungssatz ein dicker schwarzer Kasten erscheint, welcher dazu auffordert, Firmendaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Hier sind zahlreiche Daten vorausgefüllt, manche sind freigehalten, so dass der Empfänger diese ergänzen soll. Erst wenn man das klein Gedruckte auf der rechten Seite aufmerksam liest, stellt man fest, dass die Eintragungsgebühr jährlich netto 899 € beträgt und die Mindestlaufzeit des Vertrages über zwei Jahre eingegangen wird.  Dass es sich hier nicht um einen Brancheneintrag Baden-Württemberg handelt, erfährt man erst, wenn man das weitere klein Gedruckte liest. Da wird nämlich offenbar, dass man einen Vertrag mit einer Digi Medien GmbH abschließen soll, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

Zahlungsaufforderung für Brancheneintrag Baden-Württemberg

Ausweislich des Formulars ist es möglich, den unterschriebenen Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücksendung schriftlich zu widerrufen. Problematisch ist dabei, dass die Zahlungsaufforderung erst nach Ablauf dieser 14 Tage versandt wird und dann ein Betrag von 899 € für das erste Jahr Brancheneintrag Baden-Württemberg in Rechnung gestellt wird. Die Zahlungsaufforderung kommt jedoch nicht von dem oben genannten Unternehmen, sondern von einer Firma KVG aus der Schweiz, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-kvg-kreditoren-verwaltungs-gesellschaft-ag-fuer-digi-medien-ag-aktiv_181557.html

Völlig nutzloses Register

Unterschreibt man das Formular Brancheneintrag Baden-Württemberg, wird man in das völlig unmaßgebliche Register brancheneintrag.online eingetragen. Wer aber meint, dadurch signifikant Kunden zu generieren, wird unserer Ansicht nach enttäuscht. Diese Register ist nicht ansatzweise vergleichbar mit großen Branchenbüchern wie Gelbe Seiten, das Örtliche o.ä.

Abwehr der Forderungen von Brancheneintrag Baden-Württemberg

Forderungen für einen Eintrag, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen gegen solche Forderungen vertreten und konnten stets erreichen, dass unsere Mandanten keine Zahlungen für einen Brancheneintrag Baden-Württemberg leisten mussten und der Gegner auf die Forderungen verzichtet hat. Wenn Sie also ebenfalls ein solches Formular unterschrieben haben, sind wir Ihnen gerne bei der Forderungsabwehr behilflich. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Weitere Informationen halten wir auch auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/digi-medien-gmbh-bracheneintrag-online

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Brancheneintrag Baden-Württemberg

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