Warnung vor Cross Marketing Ltd. Rechnung

Eine Cross Marketing Ltd. , Wittestraße 30 K, 13509 Berlin mit Firmensitz 78 York Street, W1H 1DP London, England geht derzeit mit der kombinierten Anruf-Formular-Masche auf Kundenfang. Ziel sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer sämtlicher Branchen in Deutschland. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat.

Über die Cross Marketing Ltd.

Die Cross Marketing Ltd.  ist seit April 2021 in das englische Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist er im Jahre 1974 geborene rumänische Staatsbürger Florin Dragan, der uns im Zusammenhang mit Abofallen bislang noch nicht untergekommen ist. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass es sich bei Florin Dragan lediglich um einen Strohmann handelt und die waren Hinterleute lieber im Verborgenen bleiben. So ist es jedenfalls Usus bei Unternehmen dieser Branche. Bei der Adresse 78 York Street, W1H 1DP London handelt es sich jedenfalls um eine Briefkastenadresse, unter der viele 100 Unternehmen registriert sind. Antreffen wird man dort also wieder Herrn Dragan noch irgendeinen Mitarbeiter der Cross Marketing Ltd. . Gleiches gilt für die Postadresse Wittestraße 30 K, 13509 Berlin. Dort ist unter anderem ein Office Center ansässig, welches darauf spezialisiert ist, eingehende Post weiterzuleiten.

Die Masche der Cross Marketing Ltd.

In die Masche der Cross Marketing Ltd.  ist altbekannt und erfreut sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit, was wir unter anderem an der Anzahl der Nachahmer festmachen. Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Ziel dieser Anrufe sind Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmer, welche einen Anzeigenvertrag in einem örtlichen Anzeigenblatt unterhalten. Der Anrufer spielt genau auf diese Anzeige an und gibt sich als Mitarbeiter oder Kooperationspartner dieses Verlags aus. Es wird dann behauptet, dass man unverzüglich den Korrekturabzug unterschreiben muss, da dieser ansonsten nicht mehr rechtzeitig in Druck gehen kann. Unmittelbar danach wird dann auch ein entsprechendes Trickformular übersandt, in welches die ursprüngliche Anzeige des Betroffenen eingefügt ist. Das verstärkt den Eindruck, dass man es hier mit seinem Vertragspartner und nicht mit einem unbekannten Dritten zu tun hat. Da der Anrufer großen Druck ausübt, dass dieses Formular schnellstmöglich unterschrieben und zurückgesendet werden muss, nehmen sich die meisten Betroffenen zu wenig Zeit, um das Formular genau zu studieren.

Die Aufmachung des Trickformulars

Als Aussteller des Trickformulars wird eine City Marketing Ltd. angegeben, ansässig 11 Kimberley Court, Kimberley Road, NW6 7SL London. Man ahnt es schon: auch hierbei handelt es sich um eine Briefkastenadresse. Im Kleingedruckten wird dann ausgeführt, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag zur Veröffentlichung seiner Werbeanzeige gemäß der im Korrekturabzug dargestellten Anzeigenvorlage erteilt. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und beinhaltet drei kostenpflichtige Veröffentlichungen. Dabei soll der Anzeigenpreis bei jeder Veröffentlichung erneut fällig werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende das Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Angesichts des Umstands, dass pro Veröffentlichung ein Betrag von über 1.000 € fällig wird, soll das Gesamtvolumen des Vertrages also bei mehr als 3.000 € liegen. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig unbrauchbare Gegenleistung. Das Trickformular enthält sogar ein Sonderkündigungsrecht, wonach der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Auftragsdatum gewährt. Problematisch ist dabei jedoch, dass die Rechnung erst nach Ablauf dieser 14 Tage versandt wird, so das dieses Sonderkündigungsrecht in den meisten Fällen ins Leere läuft.

Über die City Marketing Ltd.

Über die City Marketing Ltd., ansässig 11 Kimberley Court, Kimberley Road, NW6 7SL London ist wenig bekannt. Auf deren Website findet sich die üblichen Übertreibungen, die bei solchen. Unternehmen an der Tagesordnung sind. Dort heißt es:

„City Marketing Ltd. has long been a go-to for ad agencies who demand high-quality, high-value printing every single time. Our team will work with you one-on-one to determine the best next steps for your campaigns, while ensuring the utmost quality at competitive prices.“

Rechnung der Cross Marketing Ltd.

Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars erfolgt die Rechnungsstellung. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt war, einen entsprechenden Vertrag mit der Cross Marketing Ltd.  abgeschlossen zu haben. In der Rechnung wird dann ausgeführt, dass für die Auftragserteilung hinsichtlich der Platzierung des Inselrats in der Bürgerinformationsbroschüre Finanzen der Agentur City Marketing Limited gedankt wird. Die Cross Marketing Ltd.  übernimmt den Auftrag ausweislich der Rechnung vertragsgemäß zur Durchführung und berechnet einen Nettobetrag von über 1000 €. Zahlbar ist der Betrag auf ein belgisches Konto. Spätestens hier sollten die Betroffenen hellhörig werden, da es doch höchst seltsam anmutet, dass eine englische City Marketing Limited einen Auftrag ergattert, deren Zahlung dann von einer Cross Marketing Ltd.  ebenfalls aus England durchgeführt wird und die Zahlung auf ein belgisches Konto geleistet werden soll.

Abwehr der Rechnung der Cross Marketing Ltd.

Rechnungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Als Anwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls einen solchen Anruf und anschließend ein Trickformular der City Marketing Limited erhalten haben und sich nun mit einer Rechnung der Cross Marketing Ltd.  auseinandersetzen müssen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit

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