ACHTUNG! SSF Swiss Support Forum AG mit Rechnung nach Trickformular

Die SSF Swiss Support Forum AG, geschäftsansässig Industriestraße 21, 6055 Alpnach Dorf und ihr Verwaltungsrat Patrick Reichardt übersenden derzeit zahlreiche Rechnungen an selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sämtlicher Branchen aufgrund eines vermeintlichen Vertrages mit einem Verlag. Die Masche und Patrick Reichart sind uns wohlbekannt.

Die SSF Swiss Support Forum AG und Patrick Reichardt

Die SSF Swiss Support Forum AG ist das Handelsregister in der Schweiz eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten einer Werbeagentur sowie Vertrieb, Handel, Herstellung und Realisation von Medien- und Werbeprodukten Verkauf, Vermittlung und Verwaltung von Inseraten, Werbeanzeigen und von medialen Produkten aller Art; Konzeption, Entwicklung, Design, Druck und Produktion von medialen Produkten im Bereich Bild, Video, Film, Ton und Multimedia; Bereitstellung von Dienstleistungen in den Bereichen EDV, Internet, Grafik und anderen Medien; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Lizenzen; kann sich in jeder Form an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Patente, Wertschriften, Liegenschaften und Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräußern.  Als Verwaltungsrat der SSF Swiss Support Forum AG ist ein gewisser Patrick Reichardt bestellt, der seinerseits Geschäftsführer der Tanda International AG und auch Verwaltungsrat der KVG Kreditoren Verwaltungsgesellschaft AG ist, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

KVG Kreditoren-Verwaltungsgesellschaft AG

Die Masche der SSF Swiss Support Forum AG

Die Masche der SSF Swiss Support Forum AG ist altbekannt. Alles beginnt mit einem cold Call, einem unerlaubten Werbeanruf.  Ziel des Anrufs sind Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer, die einen Anzeigenvertrag in einem lokalen Anzeigenblatt unterhalten. Dem Anrufer ist das bekannt, er spielt auf diesen Vertrag an oder gibt sich als ein Kooperationsunternehmen des entsprechenden Verlages aus. Es wird dann behauptet, dass die nächste Auflage anstehe und man noch schnell eine Unterschrift leisten müsse. Aufgrund des Umstands, dass der Betroffene mit dem Anruf aus einer Alltagssituation herausgerissen wird, schenkt er dem Anrufer Glauben und geht darauf ein. Kurz darauf kommt dann auch ein entsprechendes Formular, welches mit Hansa Verlag oder Pro Media Verlag überschrieben ist. dieses soll dann unterschrieben und per Fax zurückgesandt werden. Als Sondervereinbarung ist darin ausgeführt, dass der Vertrag wie besprochen zu einem bestimmten Datum ausläuft. Unterschreibt man das Formular und seine dieses zurück, sitzt man in der Abofalle.

Das Kleingedruckte beim Hansa Verlag

Da der Anrufer sein Gegenüber häufig unter Druck setzt und zu einer schnellen Unterschrift drängt, wird das Kleingedruckte meistens nicht gelesen. Das ist aber fatal. Denn darin ist ausgeführt, dass der Inserent dem Auftragnehmer den Auftrag erteilt, seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage einzudrucken. Der Anzeigenvertrag soll über ein Jahr laufen und dabei drei kostenpflichtige Auflagen enthalten. Pro Auflage soll ein Betrag von über 1.000 € fällig werden, der Vertrag hat somit ein Gesamtvolumen von mehr als 3.000 €. Das ist sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach völlig nutzlose Gegenleistung. Besonders tückisch ist dabei, dass eine Verlängerungsklausel eingefügt ist, wonach sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Zudem behält sich der Hansa Verlag das Recht vor, die Forderungen an ein weiteres Unternehmen, hier also die SSF Swiss Support Forum AG abzutreten. In den Trickformular vom Hansa Verlag ist zwar ausgeführt, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Anzeigenauftrag ab Auftragsdatum gewährt. Das Problem dabei ist, dass die Rechnung erst nach Ablauf dieser 14 Tage versandt wird und die meisten Betroffenen erst dann Kenntnis von dem Schwindel erhalten.

Die Mail, mit der das Trickformular übersendet wird, hat den folgenden Inhalt:

Sehr geehrter Herr XY, 

wie soeben telefonisch mit Ihnen besprochen, senden wir Ihnen im Anhang den Korrekturabzug und die Bestätigung für den Automatischen Auslauf .  Wir bitten Sie, dies zu unterschreiben und per E-Mail  an uns zurückzusenden. Bei evtl. Fragen hinterlassen Sie bitte eine Rückmeldung. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Stark  Grafikabteilung 

Arbeitsteiliges Vorgehen ist Standard

Das oben skizzierte arbeitsteilige Vorgehen ist bei solchen Unternehmen Standard. Der nicht greifbare Hansa Verlag führt die Trickanrufen durch und übersendet die entsprechenden Formulare. Ausweislich der Fußzeile des Formulars hat der angebliche Hansa Verlag seinen Sitz in der Türkei. Insofern wird man ihm nur schwierig die rechtswidrigen Anrufe und Übersendung von Formularen verbieten können. Hat sich der Hansa Verlag dann einen solchen Vertrag erschlichen, tritt er seine Rechte bzw. die Forderungen gegenüber den Betroffenen an die SSF Swiss Support Forum AG ab, die dann die Rechnung stellt. Dort behauptet man dann, dass man nicht der richtige Gegner für ein Vorgehen wegen rechtswidriger Telefonwerbung ist. Dieses Konstrukt hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt und wird von immer mehr Unternehmen dieser sehr speziellen Branche angewendet.

Rechnung der SSF Swiss Support Forum AG

Nach Ablauf der 14 Tagesfrist erfolgt dann die Rechnung der SSF Swiss Support Forum AG. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen eine SSF Swiss Support Forum AG bzw. ein Hansa Verlag zuvor nicht bekannt waren. In der Rechnung wird sich dann für den erteilten Auftrag gegenüber der Werbeagentur Hansa Verlag bedankt und mitgeteilt, dass der Betroffene über die Vertragsübernahme an die SSF Swiss Support Forum AG informiert worden sei. Es wird dann ein Betrag von über 1.000 € in Rechnung gestellt. Leider leisten viel zu viele Betroffene Zahlungen in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Hat sie aber nicht. Wie oben ausgeführt, werden noch Folgerechnungen erstellt, sodass der Betroffene schnell einen hohen Betrag an die SSF Swiss Support Forum AG zahlen muss.

Inkasso durch CTI Collecttreuhandinkasso GmbH

Zahlt man nicht, schaltet die SSF Swiss Support Forum AG die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH, Ringstraße 116, 7000 Chur in der Schweiz ein. Über dieses Unternehemn haben wir hier bereits ausführlich berichtet:

Vorsicht vor CTI Collecttreuhandinkasso GmbH aus Chur

Aber auch ein Inkassounternehmen ist nicht allmächtig, ganz im Gegenteil. Zur Verhinderung von Nachteilen bei SCHUFA & Co. sollte man allerdings dingend die richtigen Erklärungen abgeben. Was ein Inkassounternehmen darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Artikel ausgeführt: INKASSO – Wahrheit und Mythos.

Abwehr der Rechnung der SSF Swiss Support Forum AG

Wenn Sie ebenfalls einen Trickanruf des Hansa Verlag erhalten und ein sprechendes  Formular unterschrieben zurückgesandt haben, haben Sie sicherlich auch eine Rechnung der SSF Swiss Support Forum AG erhalten. Diese sollten Sie keinesfalls ungeprüft bezahlen. Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich Abwehr. Als Anwalt für Markenrecht und Wettbewerbsrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnten diese vor hohen Zahlungen an Abofallenbetreiber wie die SSF Swiss Support Forum AG und den Hansa Verlag bewahren. Gerne vertreten wir sie hier schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir unter dem folgenden Link für Sie bereit, dort finden Sie auch ein Kontaktformular für eine schnelle Kontaktaufnahme:

Schlagworte: ,
0 comments on “ACHTUNG! SSF Swiss Support Forum AG mit Rechnung nach Trickformular
1 Pings/Trackbacks für "ACHTUNG! SSF Swiss Support Forum AG mit Rechnung nach Trickformular"

KONTAKT

LoschelderLeisenberg RAe
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München

Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: office@LL-ip.com

Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat 4,98 von 5 Sternen 901 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Top