JTG Werbeverlag GmbH – So können Sie sich gegen Rechnungen wehren!

Die JTG Werbeverlag GmbH sorgt derzeit deutschlandweit für Ärger bei Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Betroffene erhalten plötzlich hohe Rechnungen, die auf einen angeblichen Vertrag mit der Vision Graphic Media LLC zurückgehen sollen. Grundlage ist ein unterschriebenes Formular, das sich bei näherem Hinsehen als typische „Trick-Vereinbarung“ entpuppt. Dieses Vorgehen ist seit Jahren bekannt und wurde inzwischen von vielen Nachahmern übernommen. Besonders auffällig ist dabei die enge Zusammenarbeit zwischen der JTG Werbeverlag GmbH und der Vision Graphic Media LLC.

Hintergrund zur JTG Werbeverlag GmbH

Die Firma ist im Handelsregister des Kantons Appenzell (Schweiz) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist die Poststraße 3 in 9100 Herisau. Geschäftsführer ist Herr Johann Grausam. Unternehmensgegenstand sind die Konzeption, Produktion und Vermarktung von werbefinanzierten Print- und Onlinemedien sowie Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Webdesign und Beratung. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, Zweigniederlassungen zu gründen, sich an anderen Firmen im In- und Ausland zu beteiligen, gleichartige Betriebe zu übernehmen oder Kooperationen einzugehen. Ebenso können Grundstücke, Markenrechte und Lizenzen erworben, verwaltet und verkauft werden.

Informationen zur Vision Graphic Media LLC

Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in 1226 N. King Street, Wilmington, Delaware 19801 (USA). Über die Hintermänner ist jedoch so gut wie nichts bekannt, da die dortigen Register kaum Einblick ermöglichen. Offiziell tritt die Gesellschaft im Internet als Werbeagentur auf und versucht so, Seriosität vorzutäuschen.

Die Vorgehensweise von JTG Werbeverlag GmbH & Vision Graphic Media LLC

Die Masche läuft stets nach einem ähnlichen Schema ab: Zunächst erfolgt ein Anruf, bei dem Bezug auf eine bestehende Anzeige bei einem anderen Verlag genommen wird. Oft entsteht dadurch der Eindruck, man habe es mit dem bekannten Vertragspartner zu tun. Teilweise wird behauptet, es müsse nur noch eine Druckfreigabe erfolgen oder eine Kündigung bestätigt werden, um eine automatische Verlängerung zu verhindern.

Kurz darauf verschickt die Vision Graphic Media LLC ein Formular. Dieses ist so gestaltet, dass der Empfänger angeblich den Auftrag erteilt, eine Anzeige in einer Bürger-Informationsbroschüre zu veröffentlichen. Vertragslaufzeit: ein Jahr mit drei Ausgaben. Eine einzige Unterschrift führt daher zu drei Rechnungen – mit einem Gesamtwert von über 4.000 €. Um den Täuschungseffekt zu verstärken, wird häufig eine bereits bekannte Anzeige in das Formular eingebaut. Wer unterschreibt, tappt damit in die Abofalle und erhält wenig später eine Rechnung von der JTG Werbeverlag GmbH.

Die Rechnung der JTG Werbeverlag GmbH

Nach Rücksendung des Formulars flattert unmittelbar die erste Rechnung ins Haus. Viele Betroffene sind überrascht, da ihnen die JTG Werbeverlag GmbH bislang völlig unbekannt war. Abgerechnet wird der angebliche Anzeigenauftrag für die Bürgerinfo-Broschüre. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag ursprünglich von der Vision Graphic Media LLC übernommen wurde. Viele zahlen in der Hoffnung, die Angelegenheit damit zu erledigen. Doch es folgen weitere Rechnungen – insgesamt drei Stück. Zudem verlängert sich der Vertrag nach den AGB automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Drohungen durch Inkassounternehmen

Weigern sich Betroffene zu zahlen, wird schnell ein Inkassobüro eingeschaltet. Das sorgt häufig für zusätzliche Verunsicherung. Wichtig zu wissen: Inkassounternehmen verfügen nicht über mehr Rechte als das eigentliche Forderungsunternehmen. Um Nachteile bei SCHUFA & Co. zu vermeiden, sollten jedoch die richtigen rechtlichen Schritte unternommen werden. Was Inkasso tatsächlich darf und was nicht, haben wir in einem gesonderten Beitrag erläutert: „Inkasso – Wahrheit und Mythos“.

Wie Sie gegen die Forderungen vorgehen können

Wenn auch Sie einen solchen Anruf von der Vision Graphic Media LLC erhalten, ein Formular unterschrieben haben und nun Post von der JTG Werbeverlag GmbH bekommen, sollten Sie keine übereilten Zahlungen leisten. Es bestehen gute Chancen, sich von diesen Verträgen wieder zu lösen.

Unsere Kanzlei ist auf Marken-, Wettbewerbs- und IT-Recht spezialisiert und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen solche Geschäftspraktiken vertreten. Viele konnten dadurch hohe Zahlungen vermeiden – was sich auch in unseren positiven Mandantenbewertungen widerspiegelt.

Laden Sie Ihre Rechnung über den untenstehenden Link hoch und schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir prüfen die Angelegenheit und melden uns bei Ihnen.

https://ll-ip.com/aktuelles/jtg-werbeverlag-gmbh-rechnung-abwehren-so-gehts/


KONTAKT

LoschelderLeisenberg RAe
Rambergstraße 5
80799 München

Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: office@LL-ip.com

Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte 965 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Top