Abmahnung Kilian Lenard für Martin Ismail wegen Google Fonts

Abmahnung Kilian Lenard für Martin Ismail wegen Google Fonts ist in den letzten Wochen ein richtig heißes Thema geworden. Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin spricht im Namen von Martin Ismail tausende Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts gegenüber unzähligen Websitebetreibern aus. In diesem Artikel berichten wir über die aktuelle Abmahnwelle, auch wenn es sich nicht um eine klassische Abofalle handelt wie sie sonst Gegenstand dieses Blogs ist.

Rechtsanwalt Kilian Lenard Berlin

Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin bezeichnet sich auf seiner eigenen Website als kompetenter Ansprechpartner für Datenschutz und IT Recht. Er tritt angeblich für den Schutz der personenbezogenen Daten ein, da die seiner Meinung nach äußerst ernst genommen werden müssten. Wegen Verstößen gegen die DSGVO drohten nach seinen Aussagen Bußgelder, Abmahnungen sowie erhebliche Schadensersatzansprüche. Ausweislich seiner Website ist Kilian Lenard seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Internetrechts tätig und begleitet seine Mandanten seit 1907 90 erfolgreich, wobei der besondere Fokus seiner Beratung auf Startup und Technologiefirmen liegt.

Martin Ismail und die IG Datenschutz

Über Martin Ismail ist nicht viel bekannt. Jedenfalls wird er auf der Website der Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz) als Verantwortlicher genannt. Angeblich tritt die IG Datenschutz für den Datenschutz und die Privatsphäre im Internet ein. Man beobachte, dass zwar verschiedene Maßnahmen getätigt wurden, es aber leider noch viele Bereiche gibt, bei denen die DSGVO nicht umgesetzt werde. Ein besonderes tätigen Feld der Interessengemeinschaft Datenschutz scheint die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse zu sein. Auf der Website wird nämlich ausgeführt, dass die unerlaubte Weitergabe dieser IP-Adresse eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstelle. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet dabei das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Die IG Datenschutz hat sich jedenfalls auf die Fahnen geschrieben, dafür zu kämpfen, dass sich dies ändert. Man ist der Ansicht, dass Datenschutz und Privatsphäre ein zu schützendes und einzuhaltendes Gut sei, welches von niemandem ignoriert werden darf. Ausweislich unserer Recherchen ist die Website der Interessengemeinschaft Datenschutz erst im September 2022 online gegangen. Weitere Informationen zu Herrn Ismail und unsere Recherchen dazu finden Sie unter dem Link am Ende dieses Beitrags.

Was sind Google Fonts?

Die Frage „Was sind Google Fonts“ stellen sich zahlreiche Websitebetreiber und Empfänger der Abmahnung Kilian Lenard für Martin Ismail. Google Fonts ist ein Programm von Google, welches im Jahre 2010 gestartet wurde. Es handelt sich dabei um ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, welches Google zur freien Verfügung bereitstellt. Dabei bietet Google Fonts die Option, Schriften auf der eigenen Website zu nutzen, ohne diese auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Beim Aufruf der Website werden diese dann durch den Google Server nachgeladen. Dieser externe Aufruf über den Google Server bewirkt, dass Daten an Google übertragen werden. Es ist jedoch auch möglich, Schriften lokal auf der eigenen Website einzubinden. Hierfür müssen jedoch Google Fonts heruntergeladen und auf die eigene Website hochgeladen werden. Dadurch wird eine Verbindung zu Google sauber getrennt und eine Informationsübertragung an Google unterbunden. Abmahnungen wegen Google Fonts sind derzeit in Mode, vgl. auch die aktuellen Schreiben der RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaus Kairis.

Die Abmahnung Kilian Lenard für Martin Ismail wegen Google Fonts

In der Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard wird zunächst angezeigt, dass er namens und im Auftrag von Herrn Martin Ismail schreibt, wobei er ordnungsgemäße Vollmacht anwaltlich versichert. Er teilt mit, dass Martin Ismail Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz) sei. Nachdem er ausführt, dass es sich bei der Interessengemeinschaft Datenschutz um eine Organisation handelt, die sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichen Weg verschrieben hat, teilt Rechtsanwalt Kilian Lenard mit, dass der IG Datenschutz aufgefallen sei, dass der Adressat der Abmahnung auf seiner Website Google Fonts verwendet. Er moniert, dass Google Fonts derart installiert ist, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers an Google in den USA weitergeleitet werde. Angeblich habe man den Vorgang technisch gesichert, was mit dem Screenshot im Anhang zur Abmahnung bewiesen werden soll.

Rechtsanwalt Kilian Lenard führt weiter aus, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse durch den Adressaten der Abmahnung an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstelle. Er teilt mit, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum sei und sein Mandant das Recht habe, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Sodann zitiert rechts Kilian Lenard einige Gerichtsurteile, in denen deutsche Gerichte von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder bis zu einem Maximum von 2500 € zugesprochen haben. Schließlich teilt Rechtsanwalt Kilian Lenard mit, dass Martin Ismail im Falle der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und Zahlung eines Betrages in Höhe von 170 € bereit sei, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Was tun bei Abmahnung Kilian Lenard

Die Abmahnung von Kilian Lenard für Martin Ismail ruft bei den betroffenen Websitebetreibern eine große Unsicherheit hervor. Was ist zu tun? Soll man den Betrag bezahlen? Was droht im schlimmsten Fall? Wir empfehlen in jedem Fall, zunächst sicherzustellen, dass Google Fonts rechtssicher verwendet wird. Wer damit selbst nicht klar kommt, kann sich an TALKING TEXT wenden. Dieses Unternehmen kann Ihnen dabei behilflich sein, Google Fonts rechtssicher auf der Website einzubinden. Das ist auch der wichtigste Weg. Eine sofortige Abschaltung der Website halten wir nicht für nötig. Eine solche Maßnahme schadet auch dem Google-Ranking und sollte keinesfalls vorschnell vorgenommen werden. Wenden Sie sich lieber an einen Spezialisten, der sie bei der rechtssicheren Einbindung von Google Fonts berät.

Auch der FOCUS berichtet

Die Zeitschrift FOCUS berichtet in ihrer Ausgabe 40 vom 1. Oktober 2022 (mittlerweile auch bei FOCUS online) wie folgt:

Der Trick mit abmahnrechner.de

Googelt man heute am 20. Oktober 2022 „Abmahnung Kilian Lenard“, erscheint eine Google Ad, die auf die Website abmahnrechner.de führt. Was es damit auf sich hat und warum es sich dabei um einen Taschenspielertrick handelt, erfahren Sie unter dem Link am Ende des Artikels.

Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung

Laut einer Polizeimeldung vom 21. Dezember 2022 sind gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer I.G. Datenschutz – wegen des Verdachts des versuchten Abmahnbetrugs und der versuchten Erpressung in mindestens 2418 Fällen Durchsuchungsbeschlüsse in Hannover, Ratzeburg, Berlin und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 € vollstreckt worden. Hierbei bestätigt sich das, was wir schon lange vermutet haben: mit einer dafür programmierten Software wurden Websites identifiziert, die Google Fonts nutzen. In einem weiteren Schritt und wieder unter Nutzung einer entsprechenden Software sollen die Website Besucher automatisiert vorgenommen, diese also letztlich fingiert woren sein. der Staatsanwaltschaft Berlin liegen offenbar 420 Strafanzeigen vor. die Auswertung der Kontoauszüge hat wohl ergeben, dass etwa 2000 Personen die geforderten 170 € gezahlt haben. Hoffentlich ergeben die Durchsuchungen auch Hinweise auf die Hinterleute. Unserer festen Überzeugung nach sind die „Protagonisten aus der ersten Reihe“ nicht die wahren Drahtzieher.

Soll ich zahlen?

Nein! Leisten Sie keinesfalls irgendwelche Zahlungen. Zum einen wird die Masche von Kilian Lenard und Martin Ismail damit weiter befeuert, sodass immer mehr Abmahnungen wegen Google Fonts ausgesprochen werden können. Zudem besteht unserer Meinung nach kein Anspruch für Martin Ismail, der von Kilian Lenard, Rechtsanwalt aus Berlin, geltend gemacht wird. Unsere rechtliche Würdigung als Fachanwalt für IT-Recht zu diesem Thema und Recherchen zu Herrn Ismail finden Sie auf der folgenden Website:

https://ll-ip.com/aktuelles/kilian-lenard-martin-ismail-google-fonts/

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