Warnung vor Pro Concepta GmbH mit Rechnung aus Flawil

Eine Pro Concepta GmbH, Löwenstraße 4, 9230 Flawil in der Schweiz versendet derzeit unzählige Rechnungen an Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen unterschiedlichster Branchen in Deutschland. Grund ist der Eintrag in einem vermeintlichen Online-Branchenbuch. Diese Masche ist seit vielen Jahren bekannt und erfreut sich nach wie vor immer größerer Beliebtheit.

Über die Pro Concepta GmbH

Die Pro Concepta GmbH Flawil ist seit dem Jahr 2021 in das Handelsregister in der Schweiz eingetragen.  Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Bürodienstleistungen, allgemeines Marketing, SEO Marketing, Online Marketing, Forderungsmanagement, Betreuung von Unternehmen im Bereich Complaint Management, Rechnungswesen und Buchhaltung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern. Geschäftsführerin ist Linda Schwalm, die uns im Zusammenhang mit Abofallenbetreibern bereits als Geschäftsführerin der Limitimus SL untergekommen ist. Zudem unterhält Linda Schwalm persönliche Beziehungen zu Patrick Reichardt, Verwaltungsrat der KVG, die wiederum für die Digi Medien GmbH LLC Gelder eintreibt. Auch bei der Tanda Internatiional AG ist Patrick Reichardt Geschäftsführer. Die Pro Concepta GmbH ist somit der neue Stern am Himmel der Geldeintreiber für Abofallen.

Verflechtungen der Pro Concepta GmbH und Global Media GmbH LLC

Die hier gewählte Konstruktion ist bekannt und altbewährt. Alles beginnt mit einem Trickformular, welches per Mail an Selbständige, Freiberufler und Unternehmer aller Branchen in ganz Deutschland versandt wird. Angeblich kommt das Formular von einer Global Media GmbH LLC aus Wyoming in den USA. Was aussieht wie ein Branchenbuchabgleich entpuppt sich erst bei genauem Studium des Kleingedruckten als  böse Abofalle. Denn dort ist geregelt, dass bei Unterschrift ein Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden soll, der mit einem Jahresbetrag von 990 € zu Buche schlägt. Über den gesamten Zeitraum sollen die Betroffenen also einen Betrag in Höhe von 1980 € zahlen. Sehr viel Geld für einen unserer Meinung nach völlig unmaßgeblichen Eintrag in einem noch unmaßgeblicheren Branchenverzeichnis. Die Rechnung kommt dann von der Pro Concepta GmbH. Über die Machenschaften der Global Media GmbH LLC haben wir hier berichtet:

Global Media GmbH LLC

Warum USA und Schweiz?

Man kann schon stutzig werden, dass zunächst eine Akquisemail auf deutsch aus den USA kommt, der ein deutsches Formular für einen Branchenbucheintrag angehängt ist. Und dann kommt eine Rechnung aus der Schweiz von einer Pro Concepta GmbH, die vorher noch gar nicht in Erscheinung getreten ist. Eine solche Vorgehensweise ist üblich und hat System. Grundsätzlich ist die Aussendung solcher Mails rechtswidrig, weswegen Mitbewerber und klagebefugte Verbände diese mittels Einstweiliger Verfügung binnen weniger Tage stoppen könnten. Hier müsste eine solche Einstweilige Verfügung jedoch in den USA zugestellt werden, was einen erheblichen Aufwand darstellt und darüber hinaus zeitlich sehr langwierig ist. So gelingt es dann der Global Media GmbH, sich der Verfolgung zu entziehen und fröhlich weiter zu spammen. Gleiches gilt, wenn ein Betroffener mittels negativer Feststellungsklage festgestellt haben möchte, dass die Forderungen nicht bestehen. Auch diese Klage muss in den USA zugestellt werden mit ähnlichen Widrigkeiten. Die Pro Concepta GmbH versteht sich dann nur als vermeintliches Inkassounternehmen. Es handelt sich dabei also um eine ausgeklügelte Strategie, mit maximaler Verschleierung und Effizienz an das Geld von Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberuflern in Deutschland zu gelangen.

Rechnung der Pro Concepta GmbH

Die Rechnung der Pro Concepta GmbH wird dann gut zwei Wochen nach Rücksendung des unterschriebenen Trickformulars versandt. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen dieses Unternehmen bislang noch nicht untergekommen ist. Gleiches gilt für die Global Media GmbH LLC. Auch dieses Unternehmen dürfte den meisten Betroffenen erst mit Erhalt der Rechnung bekannt werden, da das Trickformular dieser Rechnung beigefügt ist. Erst nach intensiver Suche findet man dann den zu zahlenden Betrag im Kleingedruckten des Formulars. Viel zu viele Betroffene leisten vorschnell Zahlungen, in der Hoffnung, „die Sache schnell vom Tisch zu haben“. Dabei wird dann aber leider übersehen, dass es sich um einen Zwei-Jahres-Vertrag handelt und die nächste Rechnung somit schon auf den Versand wartet. Zudem wird damit das Geschäftsmodell dieser Abofallenbetreiber am Leben gehalten. In der Rechnung der Pro Concepta GmbH wird dann jedenfalls als Leistungsbeschreibung ein Businesseintrag auf branchenbuch24.net der Global Media GmbH LLC angegeben. Der Betrag soll dann binnen kurzer Frist auf ein Schweizer Konto überwiesen werden. Schließlich wird noch mitgeteilt, dass die Pro Concepta GmbH mit dieser Fakturierung durch ihren Vertragspartner, die Global Media GmbH LLC beauftragt worden sei.

CTI Collecttreuhandinkasso GmbH tritt auf den Plan

Wenn man keine Zahlungen leistet, wird die CTI Collecttreuhandinkasso GmbH aus Chur in der Schweiz mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Dieses Unternehmen versucht dann, die Forderungen mit Nachdruck und weiteren Kosten zu untermauern. Spätestens jetzt sollte man tätig werden und die Forderungen qualifiziert abwehren. Über die Frage, was Inkassonunternehmen dürfen und was nicht, berichten wir in einem gesonderten Artikel: „Inkassounternehmen – Wahrheit und Mythos

Es kommen gerichtliche Mahnbescheide

Häufig ist zu lesen, dass Ansprüche wie die hier geltend gemachten als abzocke abzutun sind und man sich dagegen nicht zur Wehr setzen sollte. Das halten wir für einen großen Fehler. Es sollten frühzeitig die richtigen Erklärungen abgegeben werden. Die Proconcepta GmbH versucht ihre Ansprüche nämlich auch gerichtlich durchzusetzen. Uns liegen gerichtliche Mahnbescheide vor, die beantragt wurden, da die Betroffenen nicht ordnungsgemäß reagiert haben. Es gilt also, dass man frühzeitig und richtig reagieren sollte, um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern. Ein solcher Mahnbescheid verursacht nämlich Kosten, was es dem Gegner schwieriger macht, auf die Forderungen zu verzichten. Selbstverständlich kann man sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid ebenfalls zur Wehr setzen. Aber auch das sollte man frühzeitig tun und keinesfalls die zweiwöchige Frist zum Widerspruch verstreichen lassen. Denn dann wird aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, aus dem die Proconcepta GmbH die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Abwehr der Rechnung der Pro Concepta GmbH

Eine Rechnung der Pro Concepta GmbH, der eine Forderung zugrunde liegt, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Gerade diese Masche bietet zahlreiche Anhaltspunkte, die einen vermeintlichen Vertragsschluss angreifbar machen. Als Anwalt für Markenrecht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Maschen vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen an Abofallenbetreiber und deren Helfershelfer bewahren. Wenn Sie also ebenfalls das oben beschriebene Trickformular unterschrieben und eine Rechnung der Pro Concepta GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, unkompliziert und bundesweit! Weitere Informationen halten wir auch hier für Sie bereit:

Warnung vor der Proconcepta GmbH

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