Vorsicht! RSU Registerstelle für Unternehmen mit Trickformular

Eine RSU Registerstelle für Unternehmen, Bahnhofplatz 1, 86825 Bad Wörishofen und ihr Geschäftsführer Sinan Sik versenden derzeit unzählige Trickformulare an Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige in ganz Deutschland, um damit einen kostenpflichtigen Vertrag zu ergattern.  Diese Masche ist altbekannt und findet in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer. Nicht zu verwechseln ist die RSU Registerstelle für Unternehmen mit der RSG Registerstelle für Gewerbetreibende.

Über die RSU Registerstelle für Unternehmen

Die RSU Registerstelle für Unternehmen ist hervorgegangen aus der tevello GmbH und erst am 27. Januar 2021 in dem Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen bekannt gemacht worden. Unternehmensgegenstand ist „Erfassung von Gewerbedaten, der Betrieb einer Datenbank als Register zur Veröffentlichung von Gewerbedaten (Print und Online), Marketing, das Programmieren von Software, Erstellen von Webseiten, Web- Applikationen, Hosting von Webinhalten sowie das Erbringen von weiteren, mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehenden Dienstleistungen“.

Die Masche der RSU Registerstelle für Unternehmen

Die RSU Registerstelle für Unternehmen versendet Trickformulare, die einen amtlichen Anschein erwecken sollen. Der Angeschriebene soll davon ausgehen, dass es sich um ein amtliches Formular handelt, welches lediglich korrigiert und unterschrieben zurückgesandt werden muss. Hierbei existieren viele Merkmale, die auf ein amtliches  Formular hinweisen sollen. Zwar findet sich in dem Formular mehrfach der Begriff kostenpflichtig und auch der Eintragungspreis ist genannt; dies jedoch anstellen, an denen solche Hinweise nicht zu vermuten sind. Die Adressaten dieses Schreibens sollen damit in die Irre geführt werden und zur Unterzeichnung des Formulars bestimmt werden.

Rechnung der RSU Registerstelle für Unternehmen

Unmittelbar nach Zurücksendung des Schreibens erfolgt die Rechnungsstellung. Wird auf die Rechnung keine Zahlung geleistet, erfolgen Zahlungserinnerungen. In diesen Zahlungserinnerungen wird damit gedroht, im Falle einer Nichtzahlung die Forderung an ein Inkassobüro weiterzuleiten und/oder gerichtliche Schritte gegen den Betroffenen einleiten zu müssen. Weiterhin wird behauptet, dass die Kosten des gesamten Verfahrens zu Lasten des Betroffenen gehen. Ebenfalls wird mit kostenpflichtigen Mahnschritten gedroht und damit, dass Daten über den Betroffenen sowie außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA Holding AG übermittelt werden.

Völlig unmaßgebliches Verzeichnis

Auch dieser Abofallenbetreiber führt unter registerstelle.de ein völlig unmaßgebliches Verzeichnis. Dort wird bekannt großspurig wie folgt angekündigt:


Herzlich Willkommen bei der RSU Registerstelle für Unternehmen

Die Registerstelle für Unternehmen listet Register- und Geschäftsinformationen deutscher Unternehmen unter registerstelle.de. Hier wird Ihr Unternehmen mit Firmierung, Rechtsform, Betriebsstätte/Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail, Internetseite inkl. Verlinkung, Öffnungszeiten sowie Dienstleistung-/Produktbeschreibung registriert und veröffentlicht. Ihre Produkte und Dienstleistungen werden im RSU-Verzeichnis detailliert dargestellt und können von Interessenten unkompliziert gefunden werden.
Sie suchen ein Unternehmen in Ihrer räumlichen Nähe? Sie suchen einen Dienstleister, Handwerksbetrieb oder Produzenten in Ihrer räumlichen Nähe? In der Datenbank der registerstelle.de finden Sie leistungsstarke Partner für genau Ihr Vorhaben – die RSU führt Sie mit nur wenigen Klicks zum gewünschten Partner.
Mit der einfachen Suchfunktion wird Ihnen hier schnell geholfen – sowohl regional als auch bundesweit.

RSU beantragt gerichtliche Mahnbescheide

Mittlerweile geht die RSU Registerstelle für Unternehmen dazu über, ihre Forderungen gerichtlich beizutreiben und hat dazu Mahnbescheide bei dem Mahngericht des Amtsgerichts Coburg beantragt. Nach Zustellung des Mahnbescheids sollte man umgehend reagieren. Aber auch hier gilt: wer sich frühzeitig gegen die Rechnung zur Wehr gesetzt hat, erhöht seine Chancen im gerichtlichen Verfahren. Trotzdem ist es auch nach Zustellung eines Mahnbescheids noch lange nicht zu spät, wenn man richtig reagiert.

Abwehr der Forderungen der RSU Registerstelle für Unternehmen

 Forderungen, die auf die oben beschriebenen Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wichtig ist hier ein möglichst schnelles und entschiedenes Vorgehen. Unserer Ansicht nach ist das Formular darauf angelegt, den Adressaten zu täuschen und unter dieser Täuschung zu einer Unterschrift zu bestimmen. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten vor Zahlungen an Abofallenbetreiber wie die RSU Registerstelle für Unternehmen bewahren können. Wenn Sie also ebenfalls eine Rechnung der RSU Registerstelle für Unternehmen erhalten haben, vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. Die RSU hat in zahlreichen Angelegenheiten auf die Forderungen gegenüber unseren Mandanten verzichtet.

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  1. […] ist die im Jahre 1981 geborene Nathalie Beckmann. Eine ähnliche Masche führt übrigens die RSU Registerstelle für Unternehmen […]

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